Schiedsamt

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Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch tätig. Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten zu tragen, die in den meisten Fällen zwischen 25 und 40 Euro liegen. Hauptaufgabe ist eine möglichst unbürokratische, außergerichtliche und vor allem zeitnahe Streitschlichtung.

Der allgemeine Tenor von Parteien, die ein Schiedsverfahren erlebt haben: Selbst wenn im Streitfall kein Vergleich oder Lösung gefunden wurde, empfinden nach aller Erfahrung die Beteiligten das Verfahren als sinnvoll. Meist, weil es gelungen ist, Konflikte vor einer neutralen Person einmal vertraulich und offen an- und auszusprechen.

In folgenden Fällen können Sie Schiedspersonen anrufen: Bei allen Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern, einschließlich Nachbarrecht, aber auch Konflikten zwischen Vermieter und Mietern oder in Hausgemeinschaften. Die Schiedsleute werden als neutraler Mediator tätig.

Bei strafrechtlichen Delikten wie Beleidigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch ist eine Verhandlung beim Schiedsamt sogar zwingend dem Gerichtsverfahren vorgeschaltet.

Der Rat der Gemeinde Wickede (Ruhr) hat mit Zustimmung des Amtsgerichts Werl die nachstehend benannten Schiedspersonen gewählt:

Dr. Lutz Hofmann (Schiedsmann
Gertrud Martin (stellv. Schiedsfrau)

Kontakt

Herr Alexander Becker

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Herr Daniel Luig

  • Allgemeine Gefahrenabwehr
  • Obdachlosenangelegenheiten
  • Verkehrsregelung/ - lenkung
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