Bauantrag:

Die Gemeinde Wickede (Ruhr) verfügt aufgrund der Gemeindegröße über keine eigene Bauaufsicht.

Für die Gemeinde werden durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest Bauanträge bearbeitet und genehmigt. Der Kreis Soest beteiligt im anschließenden Baugenehmigungsverfahren selbstständig die Gemeinde Wickede (Ruhr) und fordert diese auf, das gemeindliche Einvernehmen für das genehmigungspflichtige Bauvorhaben zu erteilen.

Siehe auch: https://www.wickede.de/rathaus-service/was-erledige-ich-wo/baugenehmigungsverfahren

 

Bauvoranfrage:

Bevor der fertige Bauantrag beim Kreis Soest eingereicht wird, kann im Vorfeld die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Standortes geprüft werden. Über einen Vorbescheid, den der Kreis Soest unter Beteiligung der Gemeinde Wickede (Ruhr) ausstellt, bekommen Sie eine rechtssichere Auskunft über die planungsrechtliche Zulässig Ihres Vorhabens.

 

Baugenehmigungsfreistellung (Genehmigungsfreistellung):

Neben dem klassischen Bauantrag, der beim Kreis Soest zu stellen ist, gibt es die Genehmigungsfreistellung. In Geltungsbereichen eines Bebauungsplanes kann eine Genehmigungsfreistellung, soweit bei dem beabsichtigten Vorhaben alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden, direkt bei der Gemeinde Wickede (Ruhr) im Bauamt beantragt werden. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist die Gemeinde innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen dazu verpflichtet mitzuteilen, ob ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder nicht.

Siehe auch: https://www.wickede.de/rathaus-service/was-erledige-ich-wo/genehmigungsfreistellung

 

Verfahrensfreie Vorhaben:

Einige kleinere Vorhaben sind verfahrensfrei. Wenn bestimmte Maße und Größen nicht überschritten werden, können z.B. Garagen, Gartengerätehäuser, Mauern, Terrassenüberdachungen, Solaranlagen in und an Dach- und Wandflächen u.v.m. verfahrensfrei errichtet werden. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Kontakt:

Herr Johannes Korte

j.korte@wickede.de

02377 915141