Straßen- und Wegekonzept
Die Gemeinde hat nach § 8 a Kommunalabgabengesetz ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen berücksichtigen muss, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an langfristig notwendigen kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinde (5 Jahre) anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben. Das Straßen- und Wegekonzept wurde vom Rat der der Gemeinde Wickede (Ruhr) am 07.09.2021 beschlossen.
Das Konzept soll Transparenz darüber schaffen, welche Straßenbaumaßnahmen, insbesondere beitragsfähige Straßenbaumaßnahmen, durchgeführt werden sollen.
Das Straßen- und Wegekonzept ist Voraussetzung für die Förderung von beitragsfähigen Maßnahmen durch das Land NRW. Nach dem 1. Januar 2021 beschlossene Maßnahmen werden nur gefördert, soweit sie auf Basis eines solchen Straßen- und Wegekonzepts erfolgen. Die Förderung beträgt 50 % der normalerweise zu erhebenden Beiträge nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde.