Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Gemeindeplanung. Sie ist Teil des öffentlichen Baurechts und dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde Wickede (Ruhr). Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch, noch kann dieser durch Vertrag begründet werden.
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Die Verfahrensvorschriften sowie die Planungsleitsätze sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Die Bauleitplanung ist in zwei Stufen gegliedert. Zum einen gibt es die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und zum anderen die daraus entwickelte verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan).
Die Verfahren für die Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplanes sowie für die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes sind in ihren Grundzügen ähnlich. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wickede (Ruhr) haben bei diesen Verfahren die Möglichkeit, ihre Anregungen vorzubringen und sich aktiv an den Planungen zu beteiligen.