Kommunale Wärmeplanung

Warum wird eine kommunale Wärmeplanung durchgeführt?

Mehr als 50 % des gesamten Energieverbrauchs fällt in Deutschland auf die Wärmeversorgung, also auf Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme sowie Klimatisierung und Kälteerzeugung. Und ca. 80 % dieser Versorgung erfolgt durch die fossilen Energieträger Gas und Öl. Die Wärmeversorgung verursacht also einen Großteil des CO2-Ausstoßes.

Deutschland soll gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral* werden. Die Umstellung von fossilen Energieträgern auf eine klimaneutrale Wärmebereitstellung wird oft als Wärmewende bezeichnet. 

Die kommunale Wärmeplanung ist hierfür ein wichtiges strategisches Instrument. Deren Ziel darin besteht, einen realistischen und bezahlbaren Weg zu einer langfristigen klimafreundlichen Wärmeversorgung darzustellen.

Alle Kommunen wurden zur Anfertigung eines Wärmeplans durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet. Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern haben die Wärmeplanung spätestens bis zum 30.06.2028 abzuschließen. Das Wärmeplanungsgesetz fordert darüber hinaus, den Wärmeplan spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.

Der Aufbau der Wärmeplanung

Es gilt folgende Fragen zu beantworten: Welche Wärmemenge wird im Gemeindegebiet Wickede (Ruhr) benötigt? Wie kann sich der Bedarf verändern? Welche Wärmequellen und welche Infrastruktur können zukünftig zur treibhausgasneutralen Versorgung zur Verfügung gestellt werden?

Als Resultat enthält der Wärmeplan die Ergebnisse der Eignungsprüfung, der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse, das Zielszenario, die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete sowie die Darstellung der Wärmeversorgungsart und die Umsetzungsmaßnahmen.

Was bedeutet die Wärmeplanung für Bürger und Bürgerinnen?

Die Wärmeplanung berührt die Bürger nicht unmittelbar. Wenn die Wärmeplanung vorliegt, werden Grundstückseigentümer eine klarere Vorstellung davon haben, welche Wärmeversorgungsoptionen ihnen wahrscheinlich zur Verfügung stehen. Dadurch können sie besser entscheiden, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt für sie am wirtschaftlichsten sind. 

Die Kommunale Wärmeplanung ist eng verzahnt mit dem Gebäudeenergiegesetz(GEG).

Das Gebäudeenergiegesetz regelt, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten tritt diese Regelung nicht automatisch mit dem Beschluss der kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Der Wärmeplan allein löst das GEG nicht aus! Erst wenn eine optionale Gebietsausweisung nach § 26 des Wärmeplanungsgesetzes durch die Gemeinde erfolgt, können die GEG-Vorgaben dort bereits vor 2026 bzw. 2028 gelten. Das ist in Wickede (Ruhr) aber aktuell nicht geplant. Ohne eine solche Gebietsausweisung gelten die bundesweiten Übergangsfristen.

Was bedeutet das konkret für Sie?

✔ Bestehende Heizungen können weiterhin genutzt und repariert werden.
✔ Fossile Heizungen dürfen bis zur Gebietsausweisung im Wärmeplan nach § 26 des WPGs bzw. bis spätestens 2028 weiterhin eingebaut werden.
✘ Langfristig wird dies jedoch teurer, da neue fossile Heizungen ab 2029 schrittweise steigende Beimischungspflichten für erneuerbare Brennstoffe (z. B. grünes Gas oder Heizöl) erfüllen müssen.
✘ Zudem steigt der CO₂-Preis in den nächsten Jahren: Ab 2025 beträgt er 55 € pro Tonne, wodurch sich die Heizkosten für fossile Brennstoffe deutlich erhöhen. 

Stand der Wärmeplanung

Der Prozess der Wärmeplanung startete im Januar 2025 mit der Beauftragung eines externen Dienstleisters durch die Gemeinde Wickede (Ruhr). Die Erarbeitung des Wärmeplans erfolgt durch die Firma HORIZONTE-Group GmbH, mit Sitz u.a. in Gelsenkirchen.

Der Bearbeitungszeitraum wird voraussichtlich etwa anderthalb Jahre betragen. Über den Prozess wird auf dieser Internetseite fortlaufend informiert.

Weitergehende Informationen zur Wärmeplanung

Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung (FAQ):

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/kwp/kwp-liste.html

Wärmeplanung – Wärmeplanungsgesetz (WPG) Häufig gestellte Fragen (FAQ):

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/Waermeplanung/faq-waermeplanung-wpg.html

Hintergrundinformationen zu Treibhausgasminderungszielen im Bundes-Klimaschutzgesetz:

https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgasminderungsziele-deutschlands#internationale-vereinbarungen-weisen-den-weg

* Was bedeutet Treibhausgasneutralität?

Bei Treibhausgasneutralität dürfen nur so viel Treibhausgase durch menschliche Aktivitäten freigesetzt werden, wie auf natürlichem oder technischem Weg der Atmosphäre wieder entzogen werden. Um diesen Ausgleich geht es auch bei der CO2- Neutralität oder der Klimaneutralität, mit folgenden Unterschieden:

CO2-neutral bezieht sich allein auf den Ausstoß von CO2.

Treibhausgasneutral bedeutet, dass gar kein klimawirksames Gas freigesetzt oder jeder Treibhausgas-Ausstoß wieder ausgeglichen wird. Neben Kohlendioxid (CO2) gehören auch Methan (CH4), Lachgas (N2O), Schwefelhexafluorid (SF6), Stickstofftrifluorid (NF3) sowie teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFKW) dazu.

Klimaneutral berücksichtigt weitere Effekte, wie z.B. klimawirksame Veränderungen von Böden und Oberflächen.

Ihre Ansprechperson

Frau Stephanie Lebuser

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