Reisepass
Hinweis:
Für eine persönliche Vorsprache zur Beantragung von Ausweispapieren/Passpapieren beim Bürgerservice ist eine Terminvereinbarung notwendig. Hierzu buchen Sie bitte im auf der Homepage der Gemeinde Wickede (Ruhr) unter der Rubrik „Online-Terminvereinbarung“ einen entsprechenden Termin.
Alternativ stehen vormittags und dienstagnachmittags eine begrenzte Anzahl von Wartemarken zur Verfügung. Das tagesaktuelle Kontingent können Sie persönlich am Empfang der Gemeindeverwaltung oder unter 02377/915-0 erfragen.
Die Abholung eines Ausweises/Passes ist auch ohne Terminvereinbarung am Empfang der Gemeindeverwaltung möglich.
Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt. Reisepässe können im Bürgerbüro der Gemeinde Wickede (Ruhr) beantragt werden. Diese werden dann von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und können im Bürgerbüro der Gemeinde Wickede (Ruhr) abgeholt werden. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen.
Reisepässe können in folgenden Formaten ausgestellt werden:
- Standard-Format mit 32 Seiten
- Format für Personen mit erhöhter Reisetätigkeit mit 48 Seiten (gegen Zusatzgebühr)
Expresspass:
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. drei Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
- Reisepass vorläufig: 26,00 €
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 €
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 €
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 €
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 €
- Reisepass Expressgebühr: 32,00 €
Bei Kindern: Sorgerechtsnachweis oder Unterschrift beider Eltern
- Biometrisches Passfoto
- Alter Reisepass
- Ggf. Geburtsurkunde
- Ggf. Vollmacht
Kontakt
Frau Jana Meisterjahn
- Bürgerservice
- Pass-/ Meldeangelegenheiten
- Bildung und Teilhabe