Kraftfahrzeug zulassen
Zuständig für die Kraftfahrzeug-Zulassung ist der Kreis Soest.
Kraftfahrzeuge, die von Ihrer Konstruktion so beschaffen sind, dass sie nicht schneller als 6 km/ h sind, dürfen zulassungsfrei am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Alle anderen Fahrzeuge müssen zur Teilnahme am Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis haben und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens bis auf wenige Ausnahmen von der Zulassungsstelle zum Verkehr zugelassen sein.
Der Kreis Soest betreibt Zulassungsstellen in Soest, Senator-Schwartz-Ring, und in Lippstadt, Steinstr. 9 (ehem. Landwirtschaftsschule).
Darüber hinaus können beim BürgerService im Kreishaus bis auf wenige Ausnahmen alle Zulassungsangelegenheiten zu erweiterten Öffnungszeiten erledigt werden. Zulassungen mit Wunschkennzeichen sind im BürgerService leider nicht möglich.