Informationen und Beratung zum Thema "Grundsicherung" erhalten Sie im Sozialamt der Gemeinde Wickede (Ruhr).
Grundsätzlich gilt der Nachrang der Sozialhilfe; demnach erhält Sozialhilfe nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Der Grundantrag sowie eine Mietbescheinigung stehen Ihnen zum Download zur Verfügung. Bei Fragen steht Ihnen der genannte Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Für eine Erstberatung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Grundantrag (siehe Download)
- Mietbescheinigung (siehe Download)
- Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheid)
- Vermögensnachweise (z. B. Kontoauszüge)
- ggf. Schwerbehindertenausweis
Informationen und Beratung zum Thema "Grundsicherung" erhalten Sie im Sozialamt der Gemeinde Wickede (Ruhr).
Grundsätzlich gilt der Nachrang der Sozialhilfe; demnach erhält Sozialhilfe nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Der Grundantrag sowie eine Mietbescheinigung stehen Ihnen zum Download zur Verfügung. Bei Fragen steht Ihnen der genannte Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Für eine Erstberatung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Grundantrag (siehe Download)
- Mietbescheinigung (siehe Download)
- Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheid)
- Vermögensnachweise (z. B. Kontoauszüge)
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
Birte
Deigmann
Sachbearbeiterin
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-130
- Fax
- 02377 915-180
- b.deigmann@wickede.de
Grundsicherung

Informationen und Beratung zum Thema "Grundsicherung" erhalten Sie im Sozialamt der Gemeinde Wickede (Ruhr).
Grundsätzlich gilt der Nachrang der Sozialhilfe; demnach erhält Sozialhilfe nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Der Grundantrag sowie eine Mietbescheinigung stehen Ihnen zum Download zur Verfügung. Bei Fragen steht Ihnen der genannte Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Für eine Erstberatung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Grundantrag (siehe Download)
- Mietbescheinigung (siehe Download)
- Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheid)
- Vermögensnachweise (z. B. Kontoauszüge)
- ggf. Schwerbehindertenausweis