Im Geltungsbereich eines rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplanes oder eine vorhabenbzogenen Bebauungsplanes bedarf die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1-3 einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen (z.B. Klein- und Mittelgaragen, Geräteschuppen, Einfriedung, ...) keiner Baugenehmigung, wenn das Vorhaben den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde Wickede (Ruhr) nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Die Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung sind bei der Gemeinde Wickede (Ruhr) einzureichen.
Eine Gebühr von 50,00 EUR wird dann erhoben, wenn die Gemeinde Wickede (Ruhr) auf Antrag der Bauherrin / des Bauherrn schon vor Ablauf der Monatsfrist die Erklärung abgibt, dass auf die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verzichtet wird.
Im Geltungsbereich eines rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplanes oder eine vorhabenbzogenen Bebauungsplanes bedarf die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1-3 einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen (z.B. Klein- und Mittelgaragen, Geräteschuppen, Einfriedung, ...) keiner Baugenehmigung, wenn das Vorhaben den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde Wickede (Ruhr) nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Die Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung sind bei der Gemeinde Wickede (Ruhr) einzureichen.
Eine Gebühr von 50,00 EUR wird dann erhoben, wenn die Gemeinde Wickede (Ruhr) auf Antrag der Bauherrin / des Bauherrn schon vor Ablauf der Monatsfrist die Erklärung abgibt, dass auf die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verzichtet wird.
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
Christian
Drees
Sachbearbeiter
Standard Verwaltung
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08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
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Freitext
und nach Vereinbarung
- Telefon
- 02377 915-137
- Fax
- 02377 915-181
- c.drees@wickede.de
Ursula
Stromberg
Sachbearbeiterin
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- Fax
- 02377 915-181
- u.stromberg@wickede.de
Ludger
Böhmer
Fachbereichsleiter
Standard Verwaltung
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- 02377 915-140
- Fax
- 02377 915-181
- l.boehmer@wickede.de
Stephan
Magnus
Sachbearbeiter
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- Fax
- 02377 915-181
- s.magnus@wickede.de
Julia
Brinkmann
Sachbearbeiterin
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- Fax
- 02377 915-171
- j.brinkmann@wickede.de
Marc
Stöberl
Sachbearbeiter
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Nicole
Kampmann
Sachbearbeiterin
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Johannes
Korte
Stelv. Fachbereitsleiter
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- Fax
- 02377 915-181
- j.korte@wickede.de
Carina
Budde
Sachbearbeiterin
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und nach Vereinbarung
- Telefon
- 02377 915-143
- c.budde@wickede.de
Melvin
Szimion
Sachbearbeiter
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- 02377 915-136
- m.szimion@wickede.de
Dennis
Borkowiak
Bauhofleiter
- Telefon
- 02377 915-170
- d.borkowiak@wickede.de
Genehmigungsfreistellung
Im Geltungsbereich eines rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplanes oder eine vorhabenbzogenen Bebauungsplanes bedarf die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1-3 einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen (z.B. Klein- und Mittelgaragen, Geräteschuppen, Einfriedung, ...) keiner Baugenehmigung, wenn das Vorhaben den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde Wickede (Ruhr) nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Die Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung sind bei der Gemeinde Wickede (Ruhr) einzureichen.
Eine Gebühr von 50,00 EUR wird dann erhoben, wenn die Gemeinde Wickede (Ruhr) auf Antrag der Bauherrin / des Bauherrn schon vor Ablauf der Monatsfrist die Erklärung abgibt, dass auf die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verzichtet wird.