Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen bestimmter Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine umfangreiche Beratung notwendig ist, sollten Sie einen Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbaren. Selbstverständlich können Sie auch zu den Sprechzeiten direkt ins Rathaus kommen.
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbeamt des Wohnortes)
- aktuelle Auskunft in Steuersachen (zust. Finanzamt für den Antragsteller)
- Unterrichtungsnachweisder Industrie- und Handelskammer
- Gesundheitszeugnis für alle Personen, die Speisen und Getränke zubereiten (zust. Gesundheitsamt der Personen)
- Lage- und Grundrissplan des Betriebes (Grundrisszeichnungen der Konzessionsräume und aller Nebenräume, Lagerräume etc.)
- Beschreibung der Räume
- Kopie des Pachtvertrages
- Nachweis über die Entsorgung von Lebensmittelresten
- Verzichtserklärung des jetzigen Erlaubnisinhabers (nur bei Übernahme des Betriebes)
Gebührenpflichtig, je nach Fall
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen bestimmter Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine umfangreiche Beratung notwendig ist, sollten Sie einen Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbaren. Selbstverständlich können Sie auch zu den Sprechzeiten direkt ins Rathaus kommen.
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbeamt des Wohnortes)
- aktuelle Auskunft in Steuersachen (zust. Finanzamt für den Antragsteller)
- Unterrichtungsnachweisder Industrie- und Handelskammer
- Gesundheitszeugnis für alle Personen, die Speisen und Getränke zubereiten (zust. Gesundheitsamt der Personen)
- Lage- und Grundrissplan des Betriebes (Grundrisszeichnungen der Konzessionsräume und aller Nebenräume, Lagerräume etc.)
- Beschreibung der Räume
- Kopie des Pachtvertrages
- Nachweis über die Entsorgung von Lebensmittelresten
- Verzichtserklärung des jetzigen Erlaubnisinhabers (nur bei Übernahme des Betriebes)
Gebührenpflichtig, je nach Fall
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen bestimmter Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine umfangreiche Beratung notwendig ist, sollten Sie einen Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbaren. Selbstverständlich können Sie auch zu den Sprechzeiten direkt ins Rathaus kommen.
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbeamt des Wohnortes)
- aktuelle Auskunft in Steuersachen (zust. Finanzamt für den Antragsteller)
- Unterrichtungsnachweisder Industrie- und Handelskammer
- Gesundheitszeugnis für alle Personen, die Speisen und Getränke zubereiten (zust. Gesundheitsamt der Personen)
- Lage- und Grundrissplan des Betriebes (Grundrisszeichnungen der Konzessionsräume und aller Nebenräume, Lagerräume etc.)
- Beschreibung der Räume
- Kopie des Pachtvertrages
- Nachweis über die Entsorgung von Lebensmittelresten
- Verzichtserklärung des jetzigen Erlaubnisinhabers (nur bei Übernahme des Betriebes)
Gebührenpflichtig, je nach Fall
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
Alexander
Becker
Stellv. Fachbereichsleitung
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-124
- ordnungsamt@wickede.de
Daniel
Luig
Sachbearbeiter
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-128
- Fax
- 02377 915-180
- ordnungsamt@wickede.de
Gaststättenerlaubnis

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen bestimmter Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine umfangreiche Beratung notwendig ist, sollten Sie einen Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbaren. Selbstverständlich können Sie auch zu den Sprechzeiten direkt ins Rathaus kommen.
Gebührenpflichtig, je nach Fall
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbeamt des Wohnortes)
- aktuelle Auskunft in Steuersachen (zust. Finanzamt für den Antragsteller)
- Unterrichtungsnachweisder Industrie- und Handelskammer
- Gesundheitszeugnis für alle Personen, die Speisen und Getränke zubereiten (zust. Gesundheitsamt der Personen)
- Lage- und Grundrissplan des Betriebes (Grundrisszeichnungen der Konzessionsräume und aller Nebenräume, Lagerräume etc.)
- Beschreibung der Räume
- Kopie des Pachtvertrages
- Nachweis über die Entsorgung von Lebensmittelresten
- Verzichtserklärung des jetzigen Erlaubnisinhabers (nur bei Übernahme des Betriebes)
Kontakt
Herr Daniel Luig
Sachbearbeiter- Allgemeine Gefahrenabwehr
- Obdachlosenangelegenheiten
- Verkehrsregelung/ - lenkung