Fundsachen
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Fundsachen können beim Bürgerbüro abgegeben werden. Beim Bürgerbüro abgegebene Fundsachen werden ein halbes Jahr aufbewahrt. Eigentumsrechte an Fundsachen können während dieser Zeit geltend gemacht werden, wobei je nach Wert der Fundsache eine Aufbewahrungsgebühr zu entrichten ist. Während der Aufbewahrungszeit nicht abgeholte Fundsachen gehen anschließend (auf Wunsch) in das Eigentum des Finders über.
Für die Aufbewahrung der Fundsache fällt eine Verwaltungsgebühr an, die sich auch nach dem Wert der Fundsache errechnet.
bei einem Wert der Fundsache | Gebühr |
---|---|
bis zu 25,00 € | kostenfrei |
von 26,00 € bis 150,00 € | 10,00 € |
von 151,00 € bis 500,00 € | 15,00 € |
über 500,00 € | 20,00 € |
je weitere angefangene 500,00 € | 20,00 € |
Zuschlag für die Verwaltungssperrige Fundsache | 15,00 € |
Die Höhe des Finderlohnes richtig sich nach dem Wert und der Art der Fundsache.
bei einem Wert der Fundsache | |
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bis 500,00 € | 5 % |
für den Mehrwert (über 500,00 € hinausgehender Betrag) | zusätzlich 3 % |
bei Tieren grundsätzlich | 3 % |
- Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis,Reisepass,ausländischer Pass)
- ggf.andere Unterlagen je nach Art der Fundsache
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