Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die im Bundeszentralregister gespeicherten Daten einer Person. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.
In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt.
Bei behördlichen Führungszeugnissen ist der Verwendungszweck bzw. das Aktenzeichen und die Adresse der Behörde erforderlich.
Erweiterte Führungszeugnisse nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei Arbeiten mit Kinder und Jugendlichen können nur gegen Vorlage eines Anforderungsschreibens des Arbeitgebers oder der Schule beantragt werden.
Es besteht außerdem die Möglichkeit Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über das Onlineportal: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ zu beantragen.
Wenn das Führungszeugnis für eine Behörde benötigt wird, so muss dieses in der Regel direkt an die Behörde geschickt werden. Dazu bringen Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde sowie den Zweck bzw. das Aktenzeichen mit.
Für das erweiterte Führungzeugnis wird ein Nachweis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) benötigt.
13,00 €, bei ehrenamtlicher Arbeit (mit schriftlicher Bestätigung) kostenfrei.
Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die im Bundeszentralregister gespeicherten Daten einer Person. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.
In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt.
Bei behördlichen Führungszeugnissen ist der Verwendungszweck bzw. das Aktenzeichen und die Adresse der Behörde erforderlich.
Erweiterte Führungszeugnisse nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei Arbeiten mit Kinder und Jugendlichen können nur gegen Vorlage eines Anforderungsschreibens des Arbeitgebers oder der Schule beantragt werden.
Es besteht außerdem die Möglichkeit Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über das Onlineportal: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ zu beantragen.
Wenn das Führungszeugnis für eine Behörde benötigt wird, so muss dieses in der Regel direkt an die Behörde geschickt werden. Dazu bringen Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde sowie den Zweck bzw. das Aktenzeichen mit.
Für das erweiterte Führungzeugnis wird ein Nachweis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) benötigt.
13,00 €, bei ehrenamtlicher Arbeit (mit schriftlicher Bestätigung) kostenfrei.
Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die im Bundeszentralregister gespeicherten Daten einer Person. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.
In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt.
Bei behördlichen Führungszeugnissen ist der Verwendungszweck bzw. das Aktenzeichen und die Adresse der Behörde erforderlich.
Erweiterte Führungszeugnisse nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei Arbeiten mit Kinder und Jugendlichen können nur gegen Vorlage eines Anforderungsschreibens des Arbeitgebers oder der Schule beantragt werden.
Es besteht außerdem die Möglichkeit Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über das Onlineportal: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ zu beantragen.
Wenn das Führungszeugnis für eine Behörde benötigt wird, so muss dieses in der Regel direkt an die Behörde geschickt werden. Dazu bringen Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde sowie den Zweck bzw. das Aktenzeichen mit.
Für das erweiterte Führungzeugnis wird ein Nachweis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) benötigt.
13,00 €, bei ehrenamtlicher Arbeit (mit schriftlicher Bestätigung) kostenfrei.
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
Jana
Meisterjahn
Sachbearbeiterin
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-122
- Fax
- 02377 915-180
- j.meisterjahn@wickede.de
Petra
Bretthauer
Sachbearbeiterin
Bürgerbüro
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-123
- Fax
- 02377 915-180
- p.bretthauer@wickede.de
Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die im Bundeszentralregister gespeicherten Daten einer Person. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.
In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt.
Bei behördlichen Führungszeugnissen ist der Verwendungszweck bzw. das Aktenzeichen und die Adresse der Behörde erforderlich.
Erweiterte Führungszeugnisse nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei Arbeiten mit Kinder und Jugendlichen können nur gegen Vorlage eines Anforderungsschreibens des Arbeitgebers oder der Schule beantragt werden.
Es besteht außerdem die Möglichkeit Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über das Onlineportal: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ zu beantragen.
13,00 €, bei ehrenamtlicher Arbeit (mit schriftlicher Bestätigung) kostenfrei.
Wenn das Führungszeugnis für eine Behörde benötigt wird, so muss dieses in der Regel direkt an die Behörde geschickt werden. Dazu bringen Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde sowie den Zweck bzw. das Aktenzeichen mit.
Für das erweiterte Führungzeugnis wird ein Nachweis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) benötigt.