Wohnberechtigungsschein (WBS)
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Wenn Sie öffentlich geförderten Wohnraum anmieten möchten, benötigen Sie vor Bezug der Sozialwohnung einen Wohnberechtigungsschein. Diesen können Sie erhalten, sofern Sie bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen. So darf beispielsweise Ihr Jahreseinkommen gewisse Grenzen nicht überschreiten. Wir informieren Sie auf Wunsch gern über die aktuelle, für Ihre Haushaltsgröße gültige Einkommensgrenze. Die anzumietende Wohnung darf - je nach Personenzahl - eine bestimmte Wohnfläche nicht bzw. nur unwesentlich überschreiten.
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Herr Daniel Luig
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