Urkundenanforderung
Bitte vereinbaren Sie für Standesamts-Angelegenheiten im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Hinweise zur Anforderung von Urkunden:
Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:
- Eheurkunden (aus dem Eheregister)
- Geburtsurkunden (aus dem Geburtenregister)
- Sterbeurkunden (aus dem Sterberegister)
- beglaubigte Abschriften von Einträgen bzw. beglaubigte Registerausdrucke.
Geburtseinträge die älter als 110 Jahre sind, Eheeinträge, die älter als 80 Jahre sind und Sterbeeinträge, die älter als 30 Jahre sind, werden nicht mehr beim Standesamt aufbewahrt. Für Auskünfte aus solchen Einträgen wenden Sie sich bitte an das Archiv.
Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, welches den betreffenden Personenstandsfall (Eheschließung, Geburt, Sterbefall) beurkundet hat. Eventuelle Veränderungen durch Gebietsreformen sind dabei zu berücksichtigen. Die heute zur Gemeinde Wickede (Ruhr) gehörenden Gemeindeteile Echthausen, Schlückingen und Wimbern sind z. B. erst seit dem 01.07.1969 in die Gemeinde und den Standesamtsbezirk Wickede (Ruhr) eingegliedert worden. Vor diesem Zeitpunkt waren andere Standesämter für die Beurkundungen von Personenstandsfällen in diesen Bereichen zuständig.
Eine Auflistung der Gemeindeteile mit ihren Standesamtszugehörigkeiten finden Sie hier.
Auskünfte hierzu können auch beim Standesamt Wickede (Ruhr) telefonisch nachgefragt werden.
Nach § 62 des Personenstandsgesetzes sind Personenstandsurkunden den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern (eingetragene Lebenspartner/innen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz), Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen (also Geschwister, Onkel, Tanten usw.) haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Urkunden können nur auf Grund einer schriftlichen (telefonisch ist nicht ausreichend) Anforderung übersandt werden. Eine schriftliche Anforderung kann auch per E-Mail erfolgen, senden Sie die Nachricht an standesamt@wickede.de. Beachten Sie hierzu die Hinweise zur elektronischen Kommunikation.
Bei schriftlicher Anforderung ist die Urkundengebühr vorab auf ein Konto der Gemeindekasse Wickede (Ruhr) bei der Sparkasse Hellweg-Lippe zu überweisen und unter IBAN DE10 4145 0075 0001 0545 01 (BIC/SWIFT-Code: WELADED1SOS). In der Überweisung sind der Name und folgendes Kassenzeichen anzugeben: 1005010158800. Die Übersendung erfolgt nach Bestätigung der Einzahlung durch die Gemeindekasse.
Im Online-Rathaus der Gemeinde Wickede (Ruhr), unter https://portal.citkomm.de/wickede/services steht eine weitere Möglichkeit der Anforderung standesamtlicher Urkunden zur Verfügung.
Mit Bearbeitungszeiten von bis zu 2 Wochen ist zu rechnen. Auf Grund von besonderen Umständen kann eine Bearbeitung auch länger dauern.
Bitte sehen Sie während der Zeit von 2 Wochen nach Beantragung bzw. Zahlung der Urkundengebühr von weiteren Sachstandsanfragen ab, dies verlängert Bearbeitungszeiten.
Eine Person, die nach § 62 des Personenstandsgesetzes berechtigt ist, eine Urkunde zu erhalten, kann eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Urkunde abzuholen. Diese Vollmacht ist zusammen mit einer Ausweiskopie der berechtigten Person bei der Beantragung/Abholung vorzulegen.
Bei einer persönlichen Vorsprache ist ein Ausweispapier (Bundespersonalausweis, Reisepass) vorzulegen.
Urkunden für die Änderung von Kinder-, Eltern- und Erziehungsgeldanträgen, sowie für religiöse Zwecke werden gebührenfrei ausgestellt, ebenso für Rentenzwecke (Verwendungszweck bitte mitteilen!).
Das Standardformat für Urkunden ist das DINA4-Format. Auf Wunsch können Urkunden auch im Stammbuchformat ausgestellt werden.
Zur Vorlage bei ausländischen Behörden können Ehe-, Geburts- und Sterbeurkunden auch in internationaler Form (mehrsprachig) ausgestellt werden. Mehrsprachige Urkunden gibt es nur im DINA4-Format.
Die Gebühren für Urkunden betragen:
- für eine Geburts-, Ehe- oder
Sterbeurkunde (Erstausfertigung) 10,00 €
für jede weitere dieser Urkunden, wenn sie gleichzeitig
beantragt und in einem Arbeitsgang erstellt wird 5,00 € - für eine internationale Geburts-, Ehe- oder
Sterbeurkunde (Erstausfertigung) 10,00 €
für jede weitere dieser Urkunden, wenn sie gleichzeitig
beantragt und in einem Arbeitsgang erstellt wird 5,00 € - für eine beglaubigte Abschrift/Registerausdruck 10,00 €
für jede weitere Ausfertigung, wenn sie gleichzeitig
beantragt und in einem Arbeitsgang erstellt wird 5,00 €
Kontakt
Frau Regis Backs
- Standesamt
Bitte vereinbaren Sie für Standesamts-Angelegenheiten im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin.