Stundung
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine Forderung der Gemeinde Wickede (Ruhr) fristgerecht und/oder vollständig auszugleichen, können Sie einen Antrag auf Stundung stellen. Unter einer Stundung versteht man das Hinausschieben der Fälligkeit einer geschuldeten Forderung in die Zukunft, wobei eine Stundung auch in Form einer Ratenzahlung gewährt werden kann.
Den Antrag auf Stundung können Sie formlos schriftlich, per E-Mail, DE-Mail oder mündlich im Rathaus stellen. Grundsätzlich werden für Ihren Antrag Unterlagen zu Ihren Vermögensverhältnissen, Einkünften und monatlichen Ausgaben benötigt. Weiterhin sollte der Antrag das Kassenzeichen des Ursprungsbescheides und den von Ihnen gewünschten neuen Zahlungstermin, die beabsichtigte Höhe der monatlichen Raten sowie den gewünschten Beginn der Ratenzahlung enthalten.
Eine Stundung kann in begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung einer erheblichen Härte gewährt werden. Diese erhebliche Härte muss aber eine weitaus größere Härte sein als die wirtschaftliche Härte, die vielfach mit der Pflicht zur Zahlung von Abgaben verbunden ist. Vor Beantragung der Stundung müssen Sie deshalb alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben. Die Höhe der monatlichen Raten sollte sich an der oberen Grenze Ihrer Leistungsfähigkeit orientieren.
Wichtig: Sollte der Antrag auf Stundung nach dem Fälligkeitstag bei der Gemeinde Wickede (Ruhr) eingehen, sind die bis dahin bereits entstandenen Kosten (z.B. Säumniszuschläge, Mahngebühren, Vollstreckungskosten) in jedem Fall von Ihnen zu entrichten.
Bei einer Stundung werden pro Monat Zinsen in Höhe von 0,5 % der noch offenen Forderung festgesetzt.
- § Formloser Antrag auf Stundung
- Nachweise zu Vermögensverhältnissen, monatlichen Einkünften und monatlichen Ausgaben
- Bescheinigung der Hausbank, dass der Dispositionskredit ausgeschöpft ist und darüber hinaus kein Kredit gewährt wird
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), Abgabenordnung (AO)