Straßenreinigung

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Die Straßenreinigung in der Gemeinde Wickede (Ruhr) ist durch die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung geregelt.

Durchgeführt wird diese nur auf bestimmten Fahrbahnen im Gemeindegebiet. Die Verwaltung erhebt hierfür Straßenreinigungsgebühren.

Die Reinigung der übrigen Straßen und der Gehwege ist auf die Eigentümer der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen.

Als Gehwege im Sinne dieser Satzung gelten

  • alle selbstständigen Gehwege
  • die gemeinsamen Fuß- und Radwege (Zeichen 240 StVO)
  • alle erkennbar abgesetzt für die Benutzung durch Fußgänger vorgesehenen Straßenteile so­wie
  • Gehbahnen in 1,20 m Breite ab begehbarem Stra­ßenrand, bei allen Straßen und Straßentei­len, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder ge­boten ist, insbesondere  in ver­kehrsberuhigten Be­reichen (Zeichen 325/326 StVO) und Fußgängerbe­reichen (Zeichen 242/243 StVO).

Die Straßen, bei denen die Reinigungspflicht für die Fahrbahn auf die Anlieger übertragen ist, können im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Wickede (Ruhr) nachgelesen werden. Der Umfang der übertragenen Reinigungspflichten für Fahrbahnen und Gehwege ergibt sich aus § 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Wickede (Ruhr).

  • Sollte der Straßenreinigung in den entsprechenden Straßen nicht nachgekommen werden, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
  • Für Fragen zur Organisation der Straßenreinigung sowie den anfallenden Gebühren steht Ihnen das Bauamt zur Verfügung.

Kontakt

Frau Carina Budde

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Herr Daniel Luig

  • Allgemeine Gefahrenabwehr
  • Obdachlosenangelegenheiten
  • Verkehrsregelung/ - lenkung
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