Straßenbaubeiträge

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Nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ist die Gemeinde zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen verpflichtet. Straßenbaubeiträge werden von derGemeinde immer erhoben, wenn eine vorhandene Straße erneuert oder verbessert wird. Sie sind rechtlich abzugrenzen von Erschließungsbeiträgen, die beim erstmaligen Ausbau einer Straße anfallen.


Wenn eine Straße erneuert oder verbessert wird, geschieht dies je nach Straßenkategorie in unterschiedlichem Umfang zum Vorteil der Anlieger, deren Grundstücke ohne die Straße nicht baulich oder gewerblich nutzbar wären.


Unter Erneuerung versteht man z. B. den Ersatz eines alten und aufgebrauchten Straßenteils, wie zum Beispiel einer rissigen Fahrbahn, eines defekten Kanals, eines alten unebenen Gehweges oder der veralteten Straßenbeleuchtung.


Eine Verbesserung liegt beispielsweise vor, wenn durch den Austausch alter Straßenlaternen oder Leuchtköpfe eine Erhöhung der Lichtstärke erzielt wird oder wenn zusätzliche Leuchten aufgestellt werden. Eine Verbesserung ist z. B. auch dann gegeben, wenn eine Fahrbahndecke bzw. deren Unterbau verstärkt wird oder zusätzliche Einrichtungen (z. B. Parkstreifen, Gehwege) geschaffen werden.


Die Gemeinde Wickede (Ruhr) informiert möglichst frühzeitig über bevorstehende Maßnahmen. In der Regel wird hierzu eine Anliegerversammlung durchgeführt. Welche Maßnahmen in den nächsten Jahren durchgeführt werden sollen, steht im Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde.


Am 28.02.2024 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen - KAG-ÄG NRW) verabschiedet. Die auf die Anlieger entfallenden Beiträge werden demnach aktuell zu 100% bezuschusst.