Sterbefallbeurkundung

pixabay.com

Zu den Aufgaben im Standesamt gehört die Beurkundung von Sterbefällen.

Ein Sterbefall ist für Angehörige mit Trauer und Leid verbunden. Es ist verständlich, dass Betroffene meist nicht in der Lage sind, daran zu denken, dass auch bei der Beurkundung eines Sterbefalles verschiedene Rechtsvorschriften beachtet werden müssen. Es empfiehlt sich deshalb, einen Bestatter zu beauftragen. Dieser kümmert sich dann um die Abwicklung aller Formalitäten, so auch um eine fristgemäße Vorlage aller notwendigen Unterlagen beim Standesamt, damit der Sterbefall beurkundet werden kann. Die Bestattungsunternehmen sind darüber informiert, welche Unterlagen im einzelnen für eine Beurkundung erforderlich sind. 
Wenn Angehörige selbst die Beurkundung veranlassen möchten, sollten sie sich unverzüglich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung setzen. Dann können alle Erfordernisse besprochen werden, um so unnötige Gänge und Ärger zu vermeiden. Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk jemand verstorben ist. Es kommt also nicht auf den Wohnort der/des Verstorbenen an, sondern auf den Ort, in dem der Sterbefall passiert ist. Ist zum Beispiel eine Person, die in Wickede (Ruhr) wohnt, im Krankenhaus in Werl verstorben, wird der Sterbefall beim Standesamt Werl beurkundet.

Einige wichtige Hinweise sind nachstehend aufgeführt.

Wo und in welcher Frist muss ein Sterbefall angezeigt werden?
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Ein Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. Dabei gilt der Samstag nicht als Werktag.

Wer ist zur Anzeige eines Sterbefalles verpflichtet?
Bei Sterbefällen in öffentlichen Kranken- und ähnlichen Anstalten ist der Leiter der Anstalt zu Anzeige verpflichtet. Ist der Sterbefall nicht in einer solchen Anstalt eingetreten, sind zur Anzeige des Sterbefalles, und zwar in der nachstehenden Reihenfolge, verpflichtet:

  1. Das Familienoberhaupt,
  2. Derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3. Jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Kontakt

Frau Regis Backs

  • Standesamt

Bitte vereinbaren Sie für Standesamts-Angelegenheiten im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin. 

 

 

 

Details