Zum Ausschenken von Getränken bei kurzzeitigen, besonderen Anlässen, wie z. B. Schützenfesten, Straßen-, Sommer- und Vereinsfesten, Scheunenfesten oder Sportveranstaltungen, ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz - die sogenannte Gestattung (Ausschankgenehmigung, Schankerlaubnis) - erforderlich. Damit wird der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet.
Es handelt sich damit um eine zeitlich begrenzte Ausschankgenehmigung/ Schankerlaubnis/ Gestattung.
Für die Durchführung einer Großveranstaltung ist es gegebenenfalls erforderlich, weitere gebührenpflichtige Erlaubnisse zu beantragen bzw. weitere Unterlagen vorzulegen. Die für die Großveranstaltung erforderlichen Anträge sind mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeinde Wickede (Ruhr) zu stellen.
35,00 €
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
Alexander
Becker
Stellv. Fachbereichsleitung
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-124
- ordnungsamt@wickede.de
Daniel
Luig
Sachbearbeiter
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-128
- Fax
- 02377 915-180
- ordnungsamt@wickede.de
Schankerlaubnis

Zum Ausschenken von Getränken bei kurzzeitigen, besonderen Anlässen, wie z. B. Schützenfesten, Straßen-, Sommer- und Vereinsfesten, Scheunenfesten oder Sportveranstaltungen, ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz - die sogenannte Gestattung (Ausschankgenehmigung, Schankerlaubnis) - erforderlich. Damit wird der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet.
Es handelt sich damit um eine zeitlich begrenzte Ausschankgenehmigung/ Schankerlaubnis/ Gestattung.
Für die Durchführung einer Großveranstaltung ist es gegebenenfalls erforderlich, weitere gebührenpflichtige Erlaubnisse zu beantragen bzw. weitere Unterlagen vorzulegen. Die für die Großveranstaltung erforderlichen Anträge sind mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeinde Wickede (Ruhr) zu stellen.
35,00 €
Kontakt
Herr Daniel Luig
Sachbearbeiter- Allgemeine Gefahrenabwehr
- Obdachlosenangelegenheiten
- Verkehrsregelung/ - lenkung