Rundfunkgebührenbefreiung
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Eine Rundfunkgebührenbefreiung ist bei Vorliegen von verschiedenen Voraussetzungen möglich (u. a. Schwerbehindertenausweis mit Vermerk RF oder zu geringes Einkommen). Nachweis bitte vorlegen. Informationen über andere Befreiungsgründe erhalten Sie im Rathaus.