Eine Rundfunkgebührenbefreiung ist bei Vorliegen von verschiedenen Voraussetzungen möglich (u. a. Schwerbehindertenausweis mit Vermerk RF oder zu geringes Einkommen). Nachweis bitte vorlegen. Informationen über andere Befreiungsgründe erhalten Sie im Rathaus.
Eine Rundfunkgebührenbefreiung ist bei Vorliegen von verschiedenen Voraussetzungen möglich (u. a. Schwerbehindertenausweis mit Vermerk RF oder zu geringes Einkommen). Nachweis bitte vorlegen. Informationen über andere Befreiungsgründe erhalten Sie im Rathaus.
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- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
Birte
Deigmann
Sachbearbeiterin
Standard Verwaltung
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08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Freitag
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- b.deigmann@wickede.de
Rundfunkgebührenbefreiung
![Rundfunkbeitrag](/fileadmin/_processed_/f/d/csm_Rundfunkbeitrag_b97bac063b.jpg)
Eine Rundfunkgebührenbefreiung ist bei Vorliegen von verschiedenen Voraussetzungen möglich (u. a. Schwerbehindertenausweis mit Vermerk RF oder zu geringes Einkommen). Nachweis bitte vorlegen. Informationen über andere Befreiungsgründe erhalten Sie im Rathaus.