Rundfunkgebührenbefreiung

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Eine Rundfunkgebührenbefreiung ist bei Vorliegen von verschiedenen Voraussetzungen möglich (u. a. Schwerbehindertenausweis mit Vermerk RF oder zu geringes Einkommen). Nachweis bitte vorlegen. Informationen über andere Befreiungsgründe erhalten Sie im Rathaus.

Kontakt

Frau Birte Deigmann

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