Personalausweis/ vorläufiger Personalausweis
Hinweis:
Für eine persönliche Vorsprache zur Beantragung von Ausweispapieren/Passpapieren beim Bürgerservice ist eine Terminvereinbarung notwendig. Hierzu buchen Sie bitte im auf der Homepage der Gemeinde Wickede (Ruhr) unter der Rubrik „Online-Terminvereinbarung“ einen entsprechenden Termin.
Alternativ stehen vormittags und dienstagnachmittags eine begrenzte Anzahl von Wartemarken zur Verfügung. Das tagesaktuelle Kontingent können Sie persönlich am Empfang der Gemeindeverwaltung oder unter 02377/915-0 erfragen.
Die Abholung eines Ausweises/Passes ist auch ohne Terminvereinbarung am Empfang der Gemeindeverwaltung möglich.
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Darüber hinaus kann ein Personalausweis für Kinder ab dem 12. Lebensjahr beantragt werden (ab diesem Alter ist die Ausstellung eines Kinderreisepasses nicht mehr möglich).
Der neue Personalausweis ist mehr als ein modernes hoheitliches Dokument - er ist eine Multifunktionskarte. Er ermöglicht drei völlig neue Funktionen:
- hoheitliches Ausweisen mit der Biometriefunktion
- elektronisches Ausweisen mit der eID-Funktion
- digitales Unterschreiben mit der Qualifizierten elektronischen Signatur (QES)
Gültigkeit
Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
Änderungen:
Nur bei Wohnort und Straße möglich. Ändert sich z. B. der Familienname durch Eheschließung, muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Vorläufiger Bundespersonalausweis (wird sofort ausgestellt)
In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises möglich.
Hierfür ist ein Lichtbild erforderlich.
Gültigkeit:
Höchstens drei Monate
Übersicht über die Gebührenregelungen zum neuen Personalausweis
Ausstellung von Personalausweisen ab 01. Januar 2021 | |
Antragsteller ab 24 Jahren | 37,00 Euro |
Antragsteller unter 24 Jahren | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro |
Weitere Gebührenregelungen | |
Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei |
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Nachträgliches Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
Ein biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden.
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde/ Familienstammbuchder
alte Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung.
Bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird, bei minderjährigen Antragsstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist dies ebenfalls zu belegen. Es ist erforderlich, dass der/ die Antragsteller/ in persönlich erscheint.