Ordnungsbehördliche Bestattung

Wenn sich Hinterbliebene nicht oder nicht rechtzeitig um die Bestattung eines Verstorbenen kümmern, wird die Bestattung durch die örtliche Ordnungsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr durchgeführt.

Beschreibung

Die Bestattungspflicht der Angehörigen wird hiervon jedoch nicht tangiert. Das heißt, sie sind gegenüber der Ordnungsbehörde kostenpflichtig. Die Kostenpflicht bleibt auch bestehen, wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Bei den Hinterbliebenen besteht folgende Reihenfolge in der Bestattungspflicht:

  • Ehegatten
  • Lebenspartner
  • volljährige Kinder
  • Eltern
  • volljährige Geschwister
  • Großeltern
  • volljährige Enkelkinder

Kontakt

Herr Alexander Becker

Stellv. Fachbereichsleitung
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Herr Daniel Luig

Sachbearbeiter
  • Allgemeine Gefahrenabwehr
  • Obdachlosenangelegenheiten
  • Verkehrsregelung/ - lenkung
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