Änderung von Vor- beziehungsweise Familiennamen nach dem Namensänderungsgesetz - öffentlich-rechtliche oder behördliche Namensänderung
Voraussetzungen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Flüchtling, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
- Sie wohnen oder halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Familienname
- anstößig oder lächerlich klingt,
- wesentliche Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht,
- eines Kindes angepasst werden soll an den Namen, den der allein sorgeberechtigte Elternteil nach der Scheidung wieder angenommen hat.
Durch die Namensänderung darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge geweckt werden.
- gültiger Personalausweis oder deutscher Reisepass
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- möglichst ausführliche, formlose Begründung des Antrages
- erweiterte Meldebescheinigung
- aktuelle und beglaubigte Abschrift des Geburts- und Heiratsregisters
- ab 14 Jahren Führungszeugnis
- ggf. Sorgerechtsnachweis bei Kindern
Kostenlos
Änderung von Vor- beziehungsweise Familiennamen nach dem Namensänderungsgesetz - öffentlich-rechtliche oder behördliche Namensänderung
Voraussetzungen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Flüchtling, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
- Sie wohnen oder halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Familienname
- anstößig oder lächerlich klingt,
- wesentliche Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht,
- eines Kindes angepasst werden soll an den Namen, den der allein sorgeberechtigte Elternteil nach der Scheidung wieder angenommen hat.
Durch die Namensänderung darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge geweckt werden.
- gültiger Personalausweis oder deutscher Reisepass
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- möglichst ausführliche, formlose Begründung des Antrages
- erweiterte Meldebescheinigung
- aktuelle und beglaubigte Abschrift des Geburts- und Heiratsregisters
- ab 14 Jahren Führungszeugnis
- ggf. Sorgerechtsnachweis bei Kindern
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- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Flüchtling, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
- Sie wohnen oder halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Familienname
- anstößig oder lächerlich klingt,
- wesentliche Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht,
- eines Kindes angepasst werden soll an den Namen, den der allein sorgeberechtigte Elternteil nach der Scheidung wieder angenommen hat.
Durch die Namensänderung darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge geweckt werden.
- gültiger Personalausweis oder deutscher Reisepass
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- möglichst ausführliche, formlose Begründung des Antrages
- erweiterte Meldebescheinigung
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- ab 14 Jahren Führungszeugnis
- ggf. Sorgerechtsnachweis bei Kindern
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- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Flüchtling, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
- Sie wohnen oder halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Familienname
- anstößig oder lächerlich klingt,
- wesentliche Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht,
- eines Kindes angepasst werden soll an den Namen, den der allein sorgeberechtigte Elternteil nach der Scheidung wieder angenommen hat.
Durch die Namensänderung darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge geweckt werden.
- gültiger Personalausweis oder deutscher Reisepass
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- möglichst ausführliche, formlose Begründung des Antrages
- erweiterte Meldebescheinigung
- aktuelle und beglaubigte Abschrift des Geburts- und Heiratsregisters
- ab 14 Jahren Führungszeugnis
- ggf. Sorgerechtsnachweis bei Kindern
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- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Flüchtling, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
- Sie wohnen oder halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Familienname
- anstößig oder lächerlich klingt,
- wesentliche Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht,
- eines Kindes angepasst werden soll an den Namen, den der allein sorgeberechtigte Elternteil nach der Scheidung wieder angenommen hat.
Durch die Namensänderung darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge geweckt werden.
- gültiger Personalausweis oder deutscher Reisepass
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- möglichst ausführliche, formlose Begründung des Antrages
- erweiterte Meldebescheinigung
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- ab 14 Jahren Führungszeugnis
- ggf. Sorgerechtsnachweis bei Kindern
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- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Flüchtling, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
- Sie wohnen oder halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Familienname
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- wesentliche Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht,
- eines Kindes angepasst werden soll an den Namen, den der allein sorgeberechtigte Elternteil nach der Scheidung wieder angenommen hat.
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- ab 14 Jahren Führungszeugnis
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- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Flüchtling, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
- Sie wohnen oder halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Familienname
- anstößig oder lächerlich klingt,
- wesentliche Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht,
- eines Kindes angepasst werden soll an den Namen, den der allein sorgeberechtigte Elternteil nach der Scheidung wieder angenommen hat.
Durch die Namensänderung darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge geweckt werden.
- gültiger Personalausweis oder deutscher Reisepass
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Voraussetzungen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Flüchtling, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
- Sie wohnen oder halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Familienname
- anstößig oder lächerlich klingt,
- wesentliche Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht,
- eines Kindes angepasst werden soll an den Namen, den der allein sorgeberechtigte Elternteil nach der Scheidung wieder angenommen hat.
Durch die Namensänderung darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge geweckt werden.
- gültiger Personalausweis oder deutscher Reisepass
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- aktuelle und beglaubigte Abschrift des Geburts- und Heiratsregisters
- ab 14 Jahren Führungszeugnis
- ggf. Sorgerechtsnachweis bei Kindern
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Änderung von Vor- beziehungsweise Familiennamen nach dem Namensänderungsgesetz - öffentlich-rechtliche oder behördliche Namensänderung
Voraussetzungen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Flüchtling, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
- Sie wohnen oder halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Familienname
- anstößig oder lächerlich klingt,
- wesentliche Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht,
- eines Kindes angepasst werden soll an den Namen, den der allein sorgeberechtigte Elternteil nach der Scheidung wieder angenommen hat.
Durch die Namensänderung darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge geweckt werden.
- gültiger Personalausweis oder deutscher Reisepass
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- ab 14 Jahren Führungszeugnis
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Voraussetzungen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Flüchtling, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
- Sie wohnen oder halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Familienname
- anstößig oder lächerlich klingt,
- wesentliche Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht,
- eines Kindes angepasst werden soll an den Namen, den der allein sorgeberechtigte Elternteil nach der Scheidung wieder angenommen hat.
Durch die Namensänderung darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge geweckt werden.
- gültiger Personalausweis oder deutscher Reisepass
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- aktuelle und beglaubigte Abschrift des Geburts- und Heiratsregisters
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Voraussetzungen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Flüchtling, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
- Sie wohnen oder halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Familienname
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- eines Kindes angepasst werden soll an den Namen, den der allein sorgeberechtigte Elternteil nach der Scheidung wieder angenommen hat.
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Standard Verwaltung
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08:30 - 12:30 Uhr
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08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
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- ordnungsamt@wickede.de
Daniel
Luig
Sachbearbeiter
Standard Verwaltung
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Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
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- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-128
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- 02377 915-180
- ordnungsamt@wickede.de
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Kontakt
Herr Daniel Luig
Sachbearbeiter- Allgemeine Gefahrenabwehr
- Obdachlosenangelegenheiten
- Verkehrsregelung/ - lenkung