Kommunale Wärmeplanung

Mehr als 50 % des gesamten Energieverbrauchs fällt in Deutschland auf die Wärmeversorgung, also auf Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme sowie Klimatisierung und Kälteerzeugung. Und ca. 80 % dieser Versorgung erfolgt durch die fossilen Energieträger Gas und Öl. Die Wärmeversorgung verursacht also einen Großteil des CO2-Ausstoßes.

Deutschland soll gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral* werden. Die Umstellung von fossilen Energieträgern auf eine klimaneutrale Wärmebereitstellung wird oft als Wärmewende bezeichnet. 

Die kommunale Wärmeplanung ist hierfür ein wichtiges strategisches Instrument. Deren Ziel darin besteht, einen realistischen und bezahlbaren Weg zu einer langfristigen klimafreundlichen Wärmeversorgung darzustellen.

Alle Kommunen wurden zur Anfertigung eines Wärmeplans durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet. Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern haben die Wärmeplanung spätestens bis zum 30.06.2028 abzuschließen. Das Wärmeplanungsgesetz fordert darüber hinaus, den Wärmeplan spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.

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Frau Stephanie Lebuser

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