Kinderreisepass
Änderung zu Kinderreisepässen
Seit dem 01.01.2024 dürfen keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, aktualisiert oder verlängert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Für Reisen innerhalb der EU muss ein Personalausweis (Bearbeitungszeit 3 Wochen) und für Reisen außerhalb der EU ein Reisepass (Bearbeitungszeit 6 Wochen) ausgestellt werden.
Mitgebracht werden müssen ein neues biometrisches Passfoto und die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder ein alter Kinderreisepass.
Außerdem ist eine Zustimmungserklärung von beiden Elternteilen auszufüllen und zu unterschreiben. Bei Alleinerziehenden muss ein Sorgerechtsbeschluss oder
Beschluss des Sorgerechts vom Jugendamt des Kreises Soest vorgelegt werden.
Wichtig: Das Kind muss unabhängig vom Alter bei der Beantragung anwesend sein.
Informationen zur Abschaffung von Kinderreisepässen: FAQ: Reisepass
- Personalausweis für unter 24-Jährige: 22,80 €
- Reisepass für unter 24-Jährige: 37,50 €
- aktuelles Lichtbild (Das Lichtbild muss biometrietauglich sein, d. h. es muss digital gelesen werden können. Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro oder unter bundesdruckerei.de
- das Kind, für das der Ausweis beantragt wird, muss ebenfalls zur Beantragung erscheinen
- soweit vorhanden, alten Ausweis mitbringen oder Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- Zustimmungserklärung beider Elternteile oder Sorgerechtsbeschluss (Siehe Artikel)
- Personalausweis: ca. 3 Wochen
- Reisepass: ca. 6 Wochen
Zustimmungserklärung Reisepass/Personalausweis für Kinder im Rathaus Online