Grundsteuer

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Die Grundsteuer ist eine objektbezogene Steuer, die sich in die Grundsteuer A bei land- und forstwirtschaftlicher Nutzung und Grundsteuer B bei bebauten oder unbebauten Grundstücken unterteilt. Geregelt ist die Grundsteuer im Grundsteuergesetz (GrStG).

Die Grundsteuer wird in einem zweistufigen Verfahren bemessen und festgesetzt. Zunächst wird in einem sog. "Grundsteuermessbetrag- und Einheitswertbescheid" oder im sog. "Zerlegungsbescheid" des örtlich zuständigen Finanzamtes (hier: überwiegend Soest) das Grundstück bewertet und einem Eigentümer zugerechnet. Dieser Grundlagenbescheid ergeht nicht jährlich, sondern nur bei bestimmten Anlässen wie z. B. Eigentumswechsel, Wertänderung.

Wenn Sie mit den getroffenen Festsetzungen nicht einverstanden sind oder Rückfragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Soest, Heinsbergplatz 13, 59494 Soest.

Bei der Gemeinde Wickede (Ruhr) wird der Grundsteuermessbetrag mit dem vom Wickeder Gemeinderat festgesetzten Hebesatz multipliziert, um so die Grundsteuer zu ermitteln und festzusetzen. Der Steuerschuldner erhält hierüber einmal jährlich einen Grundsteuerbescheid.

Die Festsetzung der Grundsteuer ist gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Abgabenordnung (AO) vorläufig hinsichtlich der Frage, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens verfassungsmäßig sind. Die Vorläufigkeitserklärung erfolgt lediglich aus verfahrenstechnischen Gründen. Sollte aufgrund einer diesbezüglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung der Festsetzung der Grundsteuer von Amts wegen vorgenommen. Eine Klage ist insoweit nicht erforderlich.   

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer mit der Folge, dass der bisherige Eigentümer so lange steuerpflichtig bleibt, bis das Finanzamt die sog. Zurechnungsfortschreibung durchführt – in der Regel zum 1. Januar des auf die Veräußerung folgenden Jahres.

Hier erhalten Sie Informationen zur Grundsteuerreform.

Die Hebesätze in Wickede (Ruhr) betragen bei der Grundsteuer:
Grundsteuer A Landwirtschaft: 285 v. H. und bei der Grundsteuer B: 605 v. H.

Kontakt

Frau Christiane Nolte

  • Grundbesitzabgaben
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