Grundsicherung
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Informationen und Beratung zum Thema "Grundsicherung" erhalten Sie im Sozialamt der Gemeinde Wickede (Ruhr).
Grundsätzlich gilt der Nachrang der Sozialhilfe; demnach erhält Sozialhilfe nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Der Grundantrag sowie eine Mietbescheinigung stehen Ihnen zum Download zur Verfügung. Bei Fragen steht Ihnen der genannte Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Für eine Erstberatung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Grundantrag (siehe Download)
- Mietbescheinigung (siehe Download)
- Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheid)
- Vermögensnachweise (z. B. Kontoauszüge)
- ggf. Schwerbehindertenausweis
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