Gewerbean-/ ab-/ ummeldung

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Jede Ausübung einer selbstständigen, regelmäßigen, entgeltlichen Tätigkeit (Gewerbe) ist anzuzeigen. Wenn Ihr Gewerbebetrieb im Gemeindegebiet Wickede (Ruhr) liegt, nimmt die Gewerbemeldestelle der Gemeinde Wickede (Ruhr) Ihre Gewerbeanmeldung entgegen und bescheinigt Ihnen die ordnungsgemäße Anzeige Ihres Gewerbes.

Eine Gewerbeanmeldung ist unverzüglich bei Beginn des Gewerbes erforderlich. Die Anmeldung eines Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende persönlich unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.

Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich

  • bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
  • bei Übernahme eines bestehenden Betriebes (z. B. durch Kauf, Pacht oder Erbfolge)
  • bei Verlegung des Gewerbebetriebes in eine andere Stadt (Anmeldung am neuen Standort)
  • bei Errichtung einer Zweigstelle
  • bei Wechsel der Rechtsform bzw. Gesellschaftsform

Anzeigepflichtig ist

  • bei Einzelfirmen der Inhaber als natürliche Person,
  • bei Personengesellschaften (wie GbR, OHG, KG) jeder geschäftsführende Gesellschafter; die Anzeigepflicht trifft jeden Gesellschafter in Person, unabhängig von den anderen.
  • Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, Limited, AG) der gesetzliche Vertreter (z.B. der Geschäftsführer einer GmbH)

Eine Gewerbeabmeldung ist erforderlich wenn

  • Sie Ihre selbständige gewerbliche Tätigkeit auf Dauer einstellen
  • Sie Ihre Betriebsstätte in eine andere Stadt verlegen
  • Sie für Ihren Gewerbebetrieb eine neue Rechtsform wählen, zum Beispiel wenn Sie bisher eine Einzelfirma hatten und diese zukünftig als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betreiben wollen. In diesem Fall muss die Einzelfirma abgemeldet und die GmbH neu angemeldet werden.

Sie müssen Ihr Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle der Gemeinde Wickede (Ruhr) ummelden, wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb innerhalb von Wickede (Ruhr) verlegen, sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder sich Ihr Tätigkeitsfeld ändert, oder Ihr Waren- oder Dienstleistungsangebot ausgedehnt wird

Gewerbemeldungen (An-/Ummeldung)

Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen):

  • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
    Gebühr: 26,00 Euro
     
  • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
    Gebühr: 33,00 Euro
     
  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
    Gebühr: 13,00 Euro

Zweitschriften

Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbean- und -ummeldung für den Gewerbetreibenden

  • Gebühr: 15,00 Euro

Gewerbeabmeldung

  • gebührenfrei
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei juristischen Personen ggf. Auszug aus dem Handelsregister

Kontakt

Herr Alexander Becker

Stellv. Fachbereichsleitung
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Herr Daniel Luig

Sachbearbeiter
  • Allgemeine Gefahrenabwehr
  • Obdachlosenangelegenheiten
  • Verkehrsregelung/ - lenkung
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