Genehmigungsfreistellung
Im Geltungsbereich eines rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplanes oder eine vorhabenbzogenen Bebauungsplanes bedarf die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1-3 einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen (z.B. Klein- und Mittelgaragen, Geräteschuppen, Einfriedung, ...) keiner Baugenehmigung, wenn das Vorhaben den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde Wickede (Ruhr) nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Die Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung sind bei der Gemeinde Wickede (Ruhr) einzureichen.
Eine Gebühr von 50,00 EUR wird dann erhoben, wenn die Gemeinde Wickede (Ruhr) auf Antrag der Bauherrin / des Bauherrn schon vor Ablauf der Monatsfrist die Erklärung abgibt, dass auf die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verzichtet wird.