Gaststättenerlaubnis

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Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen bestimmter Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine umfangreiche Beratung notwendig ist, sollten Sie einen Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbaren. Selbstverständlich können Sie auch zu den Sprechzeiten direkt ins Rathaus kommen.

Gebührenpflichtig, je nach Fall

  • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
  • aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbeamt des Wohnortes)
  • aktuelle Auskunft in Steuersachen (zust. Finanzamt für den Antragsteller)
  • Unterrichtungsnachweisder Industrie- und Handelskammer
  • Gesundheitszeugnis für alle Personen, die Speisen und Getränke zubereiten (zust. Gesundheitsamt der Personen)
  • Lage- und Grundrissplan des Betriebes (Grundrisszeichnungen der Konzessionsräume und aller Nebenräume, Lagerräume etc.)
  • Beschreibung der Räume
  • Kopie des Pachtvertrages
  • Nachweis über die Entsorgung von Lebensmittelresten
  • Verzichtserklärung des jetzigen Erlaubnisinhabers (nur bei Übernahme des Betriebes)

Kontakt

Herr Alexander Becker

Stellv. Fachbereichsleitung
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Herr Daniel Luig

Sachbearbeiter
  • Allgemeine Gefahrenabwehr
  • Obdachlosenangelegenheiten
  • Verkehrsregelung/ - lenkung
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