Fischereischein
Jugendfischereischein
Der Jugendfischerschein kann für Personen ausgestellt werden, die mindestens das zehnte, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nicht für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt haben. Gültigkeitsdauer: ein Kalenderjahr
Jahresfischereischein
Der Jahresfischereischein kann für Personen ab dem 14. Lebensjahr, die eine Fischerprüfung abgelegt haben, ausgestellt werden. Das Prüfungszeugnis muss bei der Beantragung des Fischerscheins vorgelegt werden. Gültigkeitsdauer: ein Kalenderjahr
Fünfjahresfischereischein
Der Fischereischein kann für Personen ab dem 14. Lebensjahr, die eine Fischerprüfung abgelegt haben, mit einer verlängerten Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Das Prüfungszeugnis muss bei der Beantragung des Fischerscheins vorgelegt werden. Gültigkeitsdauer: fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre
- Jugendfischereischein: 8,00 € (4,00 € Gebühr zzgl. 4,00 € Fischereiabgabe)
- Jahresfischereischein: 16,00 € (8,00 € Gebühr zzgl. 8,00 € Fischereiabgabe)
- Fünfjahresfischereischein: 48,00 € (24,00 € Gebühr zzgl. 24,00 € Fischereiabgabe)
- Verlängerung: 16,00 € für 1 Jahr – 48,00 € für 5 Jahre – 8,00 € für Jugend
Neuausstellung:
- Prüfungszeugnis
- Personalausweis
- Passfoto
Verlängerung
- Prüfungszeugnis
- Personalausweis