Fischereischein

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Jugendfischereischein

Der Jugendfischerschein kann für Personen ausgestellt werden, die mindestens das zehnte, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nicht für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt haben. Gültigkeitsdauer: ein Kalenderjahr

Jahresfischereischein

Der Jahresfischereischein kann für Personen ab dem 14. Lebensjahr, die eine Fischerprüfung abgelegt haben, ausgestellt werden. Das Prüfungszeugnis muss bei der Beantragung des Fischerscheins vorgelegt werden. Gültigkeitsdauer: ein Kalenderjahr

Fünfjahresfischereischein

Der Fischereischein kann für Personen ab dem 14. Lebensjahr, die eine Fischerprüfung abgelegt haben, mit einer verlängerten Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Das Prüfungszeugnis muss bei der Beantragung des Fischerscheins vorgelegt werden. Gültigkeitsdauer: fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre

 

  • Jugendfischereischein: 8,00 € (4,00 € Gebühr zzgl. 4,00 € Fischereiabgabe)
  • Jahresfischereischein: 16,00 € (8,00 € Gebühr zzgl. 8,00 € Fischereiabgabe)
  • Fünfjahresfischereischein: 48,00 € (24,00 € Gebühr zzgl. 24,00 € Fischereiabgabe)
  • Verlängerung: 16,00 € für 1 Jahr – 48,00 € für 5 Jahre – 8,00 € für Jugend

Neuausstellung:

  • Prüfungszeugnis
  • Personalausweis
  • Passfoto

Verlängerung

  • Prüfungszeugnis
  • Personalausweis

Kontakt

Frau Jana Meisterjahn

  • Bürgerservice
  • Pass-/ Meldeangelegenheiten
  • Bildung und Teilhabe
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Frau Petra Bretthauer

  • Bürgerservice
  • Pass-/ Meldeangelegenheiten
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