Familienpass

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Der Wickeder Familienpass berechtigt zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei Einrichtungen und Veranstaltungen der Gemeinde Wickede (Ruhr), des Kreises Soest, benachbarter Städte und Gemeinden, soweit diese den Ausweis anerkennen.

Auswärtige Familienpässe werden nur auf Gegenseitigkeit anerkannt.

Für Familienpassinhaber/ innen ermäßigen sich die Eintrittsentgelte für die Benutzung des Freibades in Wickede (Ruhr).

Außerhalb dieser Richtlinien, bereits bestehende, als auch zukünftig gewährte Vergünstigungen einzelner Einrichtungen (Kulturelle Veranstaltungen, VHS, Musikschule) bleiben von dieser Regelung unberührt.

Gebührenfrei

Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen:

  • Familien mit mind. drei Kindern oder
  • Alleinerziehende mit einem Kind
  • ggf. Nachweis über den Bezug von Kindergeld, wenn Kind über 18 Jahre alt ist.

Kontakt

Frau Jana Meisterjahn

Sachbearbeiterin
  • Bürgerservice
  • Pass-/ Meldeangelegenheiten
  • Bildung und Teilhabe
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Frau Petra Bretthauer

Sachbearbeiterin
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Frau Melanie Notthoff

Sachbearbeiterin
  • Bürgerservice
  • Empfang
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