Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen in festgesetzten Wasserschutzgebieten

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Nach derzeitiger Rechtslage müssen Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten bis zum 31. Dezember 2020 eine sogenannte Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen durchführen.

 

Die Gemeinde Wickede (Ruhr) nimmt jedoch aktuell Abstand davon, die betroffenen Grundstückseigentümer zu einer Dichtheitsprüfung aufzufordern. Hintergrund  ist, dass im Koalitionsvertrag zwischen FDP und CDU hierzu Änderungen vereinbart wurden. Danach soll die Dichtheitsprüfung möglicherweise demnächst nur noch bei Neubauvorhaben, wesentlichen baulichen Veränderungen sowie „begründeten Verdachtsfällen“ verpflichtend sein.

Der Landtag NRW hat im Dezember 2019 (Landtags-Drucksache 17/8107) mehrheitlich beschlossen, dass die Landesregierung einen Entwurf zur Änderung der SüwVO NRW 2013 und dort geregelten Pflicht zur Durchführung einer Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten vorlegen soll. Es wird damit gerechnet, dass ein erster Entwurf im 1. Quartal 2020 durch das Umweltministerium NRW (MULNV NRW) vorgestellt wird. Voraussichtlich wird das Verfahren zu einer endgültigen Änderung der SüwVO NRW 2013 bis in die 2. Jahreshälfte 2020 andauern.

 

Rechtslage

Nach langen Auseinandersetzungen hat der Landtag Nordrhein-Westfalen 2013 in einer entsprechenden Verordnung geregelt, welche privaten Abwasserleitungen regelmäßig zu überprüfen und bei Schäden rasch instand zu setzen sind. Betroffen sind davon vor allem Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten, wie es sie auch in Wickede (Ruhr) gibt.

Wenn sich Ihr Grundstück auf dem Gebiet der Gemeinde in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet befindet, besteht für Sie aktuell die rechtliche Verpflichtung  zur Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitung(en).

Mit der folgenden Information möchten wir Sie unterstützen, die konkret bedeutsamen Fragen (welche Fristen gelten, was ist zu untersuchen, wer ist berechtigt, gibt es Förderung? u. a.) zu klären, damit Sie zielführend und kostengünstig vorgehen können.

 


Wo finde ich grundlegende und weiterführende Informationen?

Texte, online-Broschüren und Links finden Sie z. B. auf der Internetseite des NRW-Umweltministeriums.


Wo finde ich Kartendarstellungen der Wasserschutzgebiete?

Die festgesetzten Wasser­schutzgebiete in der Gemeinde Wickede (Ruhr) können Sie im Internet auf
den Geoinformationsseiten des Kreises Soest im Bereich Umwelt/ Wasserwirtschaft/ Wasserschutzgebiete sehen.

Wo finde ich die detaillierten Prüfpflichten?

Die neuen Prüfpflichten sind im Teil 2 der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwas­seranlagen
(SüwVO Abw NRW 2013) geregelt.

Bis wann müssen Abwasserleitungen in festgesetzten Wasserschutzgebieten geprüft werden?

In Wasserschutzgebieten ist die erstmalige Dichtheitsprüfung von bestehenden Abwasserlei­tungen an bestimmte Fristen gebunden. Vor dem 01.01.1965 errichtete Abwasserleitungen für häusliches Abwasser bzw. vor dem 01.01.1990 errichtete Abwasserleitungen für gewerbliches Abwasser sind bis zum 31.12.2015 zu prüfen. Alle anderen Abwasseranlagen in Wasser­schutzgebieten sind bis zum 31.12.2020 zu prüfen.

Welche Abwasserleitungen müssen geprüft werden?

Grundsätzlich ausgenommen von der Prüfpflicht sind Abwasserleitungen, die ausschließlich der Ableitung von Niederschlagswasser dienen. Ansonsten müssen alle Abwasserleitungen auf Grundstücken geprüft werden, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind, und die dem Sammeln oder  Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser die­nen. Das schließt verzweigte Leitungen unter der Kellerboden-Platte oder unter der Boden­platte bei Gebäuden ohne Keller ein.. Ebenso sind Einsteigeschächte und Inspek­tionsöff­nungen ("einschließlich zugehöriger Schächte") zu überprüfen. Hiernach sind bei pri­vaten Abwasserleitungen, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind und die Schmutz­wasser führen, alle Bestandteile der Leitungen einer Prüfung zu unterziehen, d. h., das gesamte Entwässerungssystem. Außerdem gehören zu den vorstehenden, privaten Abwasserleitun­gen, die Schmutzwasser führen, solche Abwasserleitungen, die zu Kleinkläranlagen oder ab­flusslosen Gruben führen, denn auch diese müssen ihrem Zustand nach funktionstüchtig und dicht sein.

Wer darf eine Dichtheitsprüfung durchführen?

Die Dichtheitsprüfung darf nur durch anerkannte Sachkundige erfolgen. Die Anforderungen an die Sachkunde hat das Land NRW geregelt. Bei folgenden Organisationen werden die Sachkundigen registriert: Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Ingenieur­kammer-Bau NRW. Die Sachkundigen sind im Internet in einer landesweiten Liste für NRW zusammengefasst: www.sadipa.it.nrw.de/sadipa/. Dichtheitsprüfungen, die nicht von anerkannten Sachkundigen durchgeführt wurden, können von der Gemeinde Wickede (Ruhr) nicht akzeptiert werden.

Wie ist die Dichtheitsprüfung durchzuführen?

Vor Beginn der Arbeiten ist Lage und Verlauf aller Abwasserleitungen zu ermitteln. Vor der eigentlichen Dichtheitsprüfung muss eine Fachfirma die Abwasserleitungen reinigen. Für die Dichtheitsprüfung gibt es unterschiedliche Methoden: TV-Untersuchung, Druckprü­fung mit Wasser, Druckprüfung mit Luft. Grundsätzlich ist in der Gemeinde Wickede (Ruhr) eine TV-Untersuchung für die Prüfung bestehender Abwasserleitungen ausreichend.

Welche Fristen gelten für die Beseitigung von Schäden?

Die bereits erwähnte Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwas­seranlagen (§ 10 Süw VO Abw NRW 2013) regelt die Sanierungsfristen. Danach sind große Schäden an privaten Abwasserleitungen kurzfristig zu sanieren. Mittelgroße Schäden sind in einem Zeit­raum von zehn Jahren zu sanieren. Bei Bagatellschäden ist die Sanierung in der Regel vor der vorgeschriebenen Wiederholungsprüfung (nach 30 Jahren) nicht erforderlich.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es (Stand 2014)

Nach dem Förderprogramm des Landes "Ressourceneffiziente Abwasserbe­seitigung" kann eine Zuschussförderung oder ein vergünstigter Kredit in Anspruch ge­nommen wer­den, wenn defekte, private Abwasserleitungen erneuert bzw. saniert werden müssen. Der För­derbaustein 5.4 richtet sich z. B. an Grundstückseigentümer, die Empfänger von Hartz IV-Leistungen sind. Weiterhin können Sie die Lohnkosten für die anfallenden Handwerkerleistungen auf dem eigenen Grund­stück in gewissem Umfang im Rahmen der Einkommenssteuererklärung absetzen.

Das Ergebnis der Dichtheitsprüfung (Zustands- und Funktionsprüfung) ist in einer Bescheini­gung gemäß Anlage 2 der Süw VO Abw NRW 2013 zu dokumentieren. Der Bescheinigung sind als Anlage beizufügen:

  • ein Bestandsplan/eine Lageplanskizze                                            
  • eine Fotodokumentation der Örtlichkeit
  • bei einer TV-Untersuchung (optische Prüfung)
    a) eine CD/ DVD mit den Untersuchungsvideos
    b) Haltungs-/ Schachtberichte
    c) eine Bilddokumentation festgestellter Schäden
  • bei Prüfung mit Luft oder Wasser: die Prüfprotokolle

Ihre Nachweise erwarten wir innerhalb  eines Monats nach Durchführung der Dichtheitsprüfung bei der Gemeinde Wickede (Ruhr), Fachbereich 4. Sachkundige sollten sich vor Ausfüh­rung der Dichtheitsprüfung mit der Gemeinde Wickede (Ruhr) in Verbindung setzen, um Missverständnisse bei der Dokumentation zu vermeiden.

Kontakt

Herr Christian Drees

Sachbearbeiter
  • Straßenbau
  • Abwasserbeseitigung, Gewässer, Kanalhausanschluss
  • Straßenbeleuchtung
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