Einen Antrag auf Blindengeld oder auf Hilfe für Gehörlose können Sie in der Sozialverwaltung stellen. Hier berät man Sie auch gerne über die verschiedenen Möglichkeiten und teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie benötigen.
Einen Antrag auf Blindengeld oder auf Hilfe für Gehörlose können Sie in der Sozialverwaltung stellen. Hier berät man Sie auch gerne über die verschiedenen Möglichkeiten und teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie benötigen.
Einen Antrag auf Blindengeld oder auf Hilfe für Gehörlose können Sie in der Sozialverwaltung stellen. Hier berät man Sie auch gerne über die verschiedenen Möglichkeiten und teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie benötigen.
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
Birte
Deigmann
Sachbearbeiterin
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-130
- Fax
- 02377 915-180
- b.deigmann@wickede.de
Ingo
Regenhardt
Fachbereichsleiter
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-131
- Fax
- 02377 915-180
- i.regenhardt@wickede.de
Blindengeld

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