- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
Daniel
Luig
Sachbearbeiter
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Telefon
- 02377 915-128
- Fax
- 02377 915-180
- ordnungsamt@wickede.de
Bescheinigung für Zinssenkungen
Die bewilligten Darlehen der NRW-Bank für Eigentumsmaßnahmen, die zunächst zinslos ausgezahlt wurden, sind nach 10 Jahren (für Förderzusagen ab 2002 nach 5 Jahren) mit einem Zinssatz von 6% jährlich zu verzinsen.
Ein Antrag auf Zinssenkung kann gestellt werden, wenn das anrechenbare Einkommen die aktuell maßgebliche Einkommensgrenze um nicht mehr als 30% übersteigt. Die Höhe der Zinssenkung richtet sich danach, in welcher Höhe das Gesamteinkommen die Einkommensgrenze über- oder unterschreitet.
Die Höhe des Gesamteinkommens der Darlehensnehmerin/des Darlehensnehmers wird vom Fachteam Wohnen berechnet und für die NRW-Bank bescheinigt. Die Zinsen können von von 6% bis auf 0% verringern. Den Bescheid über die zu zahlenden Zinsen erhalten Sie von der Wfa. Die Zinssenkung ist auf drei Jahre befristet.
Kontakt
Herr Daniel Luig
Sachbearbeiter- Allgemeine Gefahrenabwehr
- Obdachlosenangelegenheiten
- Verkehrsregelung/ - lenkung