Beglaubigungen
Sie haben die Möglichkeit, Kopien bestimmter Dokumente, wie zum Beispiel Schriftstücke,
Zeugnisse und Urkunden sowie Ihre Unterschrift bei uns beglaubigen zu lassen.
Sie können Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache bei uns beglaubigen lassen, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Hierzu zählen unter anderem Einbürgerungsurkunden, Ausweise für Abschlussprüfungen in Gesundheitsfachberufen, Bescheinigungen über Namensänderungen und Schulzeugnisse.
Außerdem beglaubigen wir Ihre Unterschrift auf Schriftstücken in deutscher Sprache, die Sie zur Vorlage bei einer anderen Behörde benötigen oder aufgrund einer Rechtsnorm bei einer sonstigen STelle einreichen müssen. Bitte beachten Sie, dass Unterschriften ohne dazugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) nicht beglaubigt werden dürfen. Zudem ist es notwendig, dass Sie das Schriftstück in Gegenwart der beglaubigenden Mitarbeiterin oder des beglaubigenden Mitarbeiters unterzeichnen.
Für Beglaubigungen bzw. Abschriften von Personenstandsurkunden, wie Geburts-, Sterbe-, und Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden, wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.
Öffentliche Beglaubigungen können nur von einer Notarin oder einem Notar vorgenommen werden. Hierzu gehören z. B. Testamente, Verfügungen nach dem Tode und Generalvollmachten.
In einigen Fällen erfolgt eine Beglaubigung durch das Amtsgericht. Hierunter fallen beispielsweise Grundbucheintragungen, von Gerichten gefertigte Entscheidungen sowie Vereins- und Handelsregistersachen.
Beglaubigung: 3,75 €
Unterschriftengeglaubigung: 2,00 €
Originale und zu beglaubigende Kopien (können gegen Gebühr auch im Rathaus erstellt werden)