Abfall (wilder Müll)

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Unsachgemäße Ablagerung von Abfällen, wilde Müllablagerungen, Lagerung von Stoffen an Gewässern u. ä.

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal beseitigt oder abgelagert werden. Dies kann beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Grünabfälle, Bauschutt, Baustellenabfall, aber auch überschüssiger Bodenaushub sein.

Das Ablagern von wildem Müll auf Grundstücken, die der Allgemeinheit zugänglich sind, ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld belegt werden.

Wenn Sie Personen beobachten, die z. B. auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, Parks, Spielplätzen oder Schulgrundstücken im Gemeindegebiet illegal Müll entsorgen, informieren Sie bitte die zuständige Dienststelle.

Diese Personen werden dann aufgefordert, den Müll unverzüglich zu beseitigen. Wer einer solchen Aufforderung nicht folgt, muss die Kosten für die Beseitigung tragen.

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