Untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinde Wickede (Ruhr) ist der Kreis Soest.
Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben in der Gemeinde Wickede (Ruhr) ist ein Bauantrag beim Kreis Soest einzureichen.
Der Kreis Soest beteiligt im anschließenden Baugenehmigungsverfahren selbstständig die Gemeinde Wickede (Ruhr) und fordert diese auf, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Vordrucke und Formulare für einen Bauantrag können Sie auf der Internetseite des Kreis Soest abrufen.
Baugesetzbuch (BauGB)
Landesbauordnung (BauO NRW), u.a. §70 BauO NRW 2018
Zur Ermittlung der Gebühren, die im Baugenehmigungsverfahren anfallen, wenden Sie sich bitte direkt an den Kreis Soest.
Untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinde Wickede (Ruhr) ist der Kreis Soest.
Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben in der Gemeinde Wickede (Ruhr) ist ein Bauantrag beim Kreis Soest einzureichen.
Der Kreis Soest beteiligt im anschließenden Baugenehmigungsverfahren selbstständig die Gemeinde Wickede (Ruhr) und fordert diese auf, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Vordrucke und Formulare für einen Bauantrag können Sie auf der Internetseite des Kreis Soest abrufen.
Baugesetzbuch (BauGB)
Landesbauordnung (BauO NRW), u.a. §70 BauO NRW 2018
Zur Ermittlung der Gebühren, die im Baugenehmigungsverfahren anfallen, wenden Sie sich bitte direkt an den Kreis Soest.
Untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinde Wickede (Ruhr) ist der Kreis Soest.
Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben in der Gemeinde Wickede (Ruhr) ist ein Bauantrag beim Kreis Soest einzureichen.
Der Kreis Soest beteiligt im anschließenden Baugenehmigungsverfahren selbstständig die Gemeinde Wickede (Ruhr) und fordert diese auf, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Vordrucke und Formulare für einen Bauantrag können Sie auf der Internetseite des Kreis Soest abrufen.
Baugesetzbuch (BauGB)
Landesbauordnung (BauO NRW), u.a. §70 BauO NRW 2018
Zur Ermittlung der Gebühren, die im Baugenehmigungsverfahren anfallen, wenden Sie sich bitte direkt an den Kreis Soest.
Untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinde Wickede (Ruhr) ist der Kreis Soest.
Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben in der Gemeinde Wickede (Ruhr) ist ein Bauantrag beim Kreis Soest einzureichen.
Der Kreis Soest beteiligt im anschließenden Baugenehmigungsverfahren selbstständig die Gemeinde Wickede (Ruhr) und fordert diese auf, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Vordrucke und Formulare für einen Bauantrag können Sie auf der Internetseite des Kreis Soest abrufen.
Baugesetzbuch (BauGB)
Landesbauordnung (BauO NRW), u.a. §70 BauO NRW 2018
Zur Ermittlung der Gebühren, die im Baugenehmigungsverfahren anfallen, wenden Sie sich bitte direkt an den Kreis Soest.
Untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinde Wickede (Ruhr) ist der Kreis Soest.
Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben in der Gemeinde Wickede (Ruhr) ist ein Bauantrag beim Kreis Soest einzureichen.
Der Kreis Soest beteiligt im anschließenden Baugenehmigungsverfahren selbstständig die Gemeinde Wickede (Ruhr) und fordert diese auf, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Vordrucke und Formulare für einen Bauantrag können Sie auf der Internetseite des Kreis Soest abrufen.
Baugesetzbuch (BauGB)
Landesbauordnung (BauO NRW), u.a. §70 BauO NRW 2018
Zur Ermittlung der Gebühren, die im Baugenehmigungsverfahren anfallen, wenden Sie sich bitte direkt an den Kreis Soest.
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
Christian
Drees
Sachbearbeiter
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-137
- Fax
- 02377 915-181
- c.drees@wickede.de
Ursula
Stromberg
Sachbearbeiterin
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-142
- Fax
- 02377 915-181
- u.stromberg@wickede.de
Ludger
Böhmer
Fachbereichsleiter
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-140
- Fax
- 02377 915-181
- l.boehmer@wickede.de
Stephan
Magnus
Sachbearbeiter
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-135
- Fax
- 02377 915-181
- s.magnus@wickede.de
Julia
Brinkmann
Sachbearbeiterin
- Anschrift
- 001In der Eike 158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-169
- Fax
- 02377 915-171
- j.brinkmann@wickede.de
Marc
Stöberl
Sachbearbeiter
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377915134
- Fax
- 02377915181
- m.stoeberl@wickede.de
Nicole
Kampmann
Sachbearbeiterin
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-145
- Fax
- 02377 915-181
- n.kampmann@wickede.de
Johannes
Korte
Stelv. Fachbereitsleiter
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-141
- Fax
- 02377 915-181
- j.korte@wickede.de
Carina
Budde
Sachbearbeiterin
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-143
- c.budde@wickede.de
Melvin
Szimion
Sachbearbeiter
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-136
- m.szimion@wickede.de
Dennis
Borkowiak
Bauhofleiter
- Anschrift
- 001In der Eike 158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-170
- d.borkowiak@wickede.de
Stephanie
Lebuser
Gleichstellung (Teilzeit)
Montag
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr bzw. letzter Do im Monat 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-144
- s.lebuser@wickede.de
Baugenehmigungsverfahren

Untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinde Wickede (Ruhr) ist der Kreis Soest.
Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben in der Gemeinde Wickede (Ruhr) ist ein Bauantrag beim Kreis Soest einzureichen.
Der Kreis Soest beteiligt im anschließenden Baugenehmigungsverfahren selbstständig die Gemeinde Wickede (Ruhr) und fordert diese auf, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Vordrucke und Formulare für einen Bauantrag können Sie auf der Internetseite des Kreis Soest abrufen.
Zur Ermittlung der Gebühren, die im Baugenehmigungsverfahren anfallen, wenden Sie sich bitte direkt an den Kreis Soest.
Baugesetzbuch (BauGB)
Landesbauordnung (BauO NRW), u.a. §70 BauO NRW 2018