Wer in Wickede (Ruhr) zuzieht oder innerhalb des Stadtgebietes umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden bzw. ummelden.
Abmeldung ins Inland
Wenn Sie aus Wickede (Ruhr) wegziehen und eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands beziehen, müssen Sie sich nicht in Wickede (Ruhr) abmelden. Sie müssen sich nur innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug im Einwohnermeldeamt der Zuzugsgemeinde anmelden. Die Gemeinde Wickede (Ruhr) wird dann automatisch von der Zuzugsgemeinde über Ihren Wegzug aus Wickede (Ruhr) informiert.
Abmeldung ins Ausland
Wenn Sie ins Ausland umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug bei der Gemeinde Wickede (Ruhr) abmelden. Alternativ können Sie sich bereits eine Woche vor Ihrem Wegzug ins Ausland im Bürgerbüro der Gemeinde Wickede (Ruhr) abmelden. Wichtig: Da in diesem Fall kein Hauptwohnsitz mehr in Deutschland begründet wird, muss der Bundespersonalausweis entsprechend geändert werden.
Ummeldung
Wenn Sie innerhalb von Wickede (Ruhr) umziehen, müssen Sie sich ebenfalls innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Wohnungsgeberbescheinigung
Bei der An-, Ab- oder Ummeldung müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug eine Bescheinigung Ihres Wohnungsgebers über Ihren Ein- oder Auszug vorlegen. Das Formular für den/die Wohnungsgeber/Wohnungsgeberin kann online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
Personalausweis oder Reisepass
ggf. Familienbuch oder Geburtsurkunde
Wohnungsgeberbescheinigung
Es fallen keine Gebühren an.
Wer in Wickede (Ruhr) zuzieht oder innerhalb des Stadtgebietes umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden bzw. ummelden.
Abmeldung ins Inland
Wenn Sie aus Wickede (Ruhr) wegziehen und eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands beziehen, müssen Sie sich nicht in Wickede (Ruhr) abmelden. Sie müssen sich nur innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug im Einwohnermeldeamt der Zuzugsgemeinde anmelden. Die Gemeinde Wickede (Ruhr) wird dann automatisch von der Zuzugsgemeinde über Ihren Wegzug aus Wickede (Ruhr) informiert.
Abmeldung ins Ausland
Wenn Sie ins Ausland umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug bei der Gemeinde Wickede (Ruhr) abmelden. Alternativ können Sie sich bereits eine Woche vor Ihrem Wegzug ins Ausland im Bürgerbüro der Gemeinde Wickede (Ruhr) abmelden. Wichtig: Da in diesem Fall kein Hauptwohnsitz mehr in Deutschland begründet wird, muss der Bundespersonalausweis entsprechend geändert werden.
Ummeldung
Wenn Sie innerhalb von Wickede (Ruhr) umziehen, müssen Sie sich ebenfalls innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Wohnungsgeberbescheinigung
Bei der An-, Ab- oder Ummeldung müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug eine Bescheinigung Ihres Wohnungsgebers über Ihren Ein- oder Auszug vorlegen. Das Formular für den/die Wohnungsgeber/Wohnungsgeberin kann online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
Personalausweis oder Reisepass
ggf. Familienbuch oder Geburtsurkunde
Wohnungsgeberbescheinigung
Es fallen keine Gebühren an.
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Abmeldung ins Ausland
Wenn Sie ins Ausland umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug bei der Gemeinde Wickede (Ruhr) abmelden. Alternativ können Sie sich bereits eine Woche vor Ihrem Wegzug ins Ausland im Bürgerbüro der Gemeinde Wickede (Ruhr) abmelden. Wichtig: Da in diesem Fall kein Hauptwohnsitz mehr in Deutschland begründet wird, muss der Bundespersonalausweis entsprechend geändert werden.
Ummeldung
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Wohnungsgeberbescheinigung
Bei der An-, Ab- oder Ummeldung müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug eine Bescheinigung Ihres Wohnungsgebers über Ihren Ein- oder Auszug vorlegen. Das Formular für den/die Wohnungsgeber/Wohnungsgeberin kann online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
Personalausweis oder Reisepass
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Wohnungsgeberbescheinigung
Es fallen keine Gebühren an.
Wer in Wickede (Ruhr) zuzieht oder innerhalb des Stadtgebietes umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden bzw. ummelden.
Abmeldung ins Inland
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Abmeldung ins Ausland
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Ummeldung
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Wohnungsgeberbescheinigung
Bei der An-, Ab- oder Ummeldung müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug eine Bescheinigung Ihres Wohnungsgebers über Ihren Ein- oder Auszug vorlegen. Das Formular für den/die Wohnungsgeber/Wohnungsgeberin kann online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
Personalausweis oder Reisepass
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Wohnungsgeberbescheinigung
Es fallen keine Gebühren an.
Wer in Wickede (Ruhr) zuzieht oder innerhalb des Stadtgebietes umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden bzw. ummelden.
Abmeldung ins Inland
Wenn Sie aus Wickede (Ruhr) wegziehen und eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands beziehen, müssen Sie sich nicht in Wickede (Ruhr) abmelden. Sie müssen sich nur innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug im Einwohnermeldeamt der Zuzugsgemeinde anmelden. Die Gemeinde Wickede (Ruhr) wird dann automatisch von der Zuzugsgemeinde über Ihren Wegzug aus Wickede (Ruhr) informiert.
Abmeldung ins Ausland
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Ummeldung
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Wohnungsgeberbescheinigung
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Personalausweis oder Reisepass
ggf. Familienbuch oder Geburtsurkunde
Wohnungsgeberbescheinigung
Es fallen keine Gebühren an.
Wer in Wickede (Ruhr) zuzieht oder innerhalb des Stadtgebietes umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden bzw. ummelden.
Abmeldung ins Inland
Wenn Sie aus Wickede (Ruhr) wegziehen und eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands beziehen, müssen Sie sich nicht in Wickede (Ruhr) abmelden. Sie müssen sich nur innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug im Einwohnermeldeamt der Zuzugsgemeinde anmelden. Die Gemeinde Wickede (Ruhr) wird dann automatisch von der Zuzugsgemeinde über Ihren Wegzug aus Wickede (Ruhr) informiert.
Abmeldung ins Ausland
Wenn Sie ins Ausland umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug bei der Gemeinde Wickede (Ruhr) abmelden. Alternativ können Sie sich bereits eine Woche vor Ihrem Wegzug ins Ausland im Bürgerbüro der Gemeinde Wickede (Ruhr) abmelden. Wichtig: Da in diesem Fall kein Hauptwohnsitz mehr in Deutschland begründet wird, muss der Bundespersonalausweis entsprechend geändert werden.
Ummeldung
Wenn Sie innerhalb von Wickede (Ruhr) umziehen, müssen Sie sich ebenfalls innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Wohnungsgeberbescheinigung
Bei der An-, Ab- oder Ummeldung müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug eine Bescheinigung Ihres Wohnungsgebers über Ihren Ein- oder Auszug vorlegen. Das Formular für den/die Wohnungsgeber/Wohnungsgeberin kann online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
Personalausweis oder Reisepass
ggf. Familienbuch oder Geburtsurkunde
Wohnungsgeberbescheinigung
Es fallen keine Gebühren an.
Wer in Wickede (Ruhr) zuzieht oder innerhalb des Stadtgebietes umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden bzw. ummelden.
Abmeldung ins Inland
Wenn Sie aus Wickede (Ruhr) wegziehen und eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands beziehen, müssen Sie sich nicht in Wickede (Ruhr) abmelden. Sie müssen sich nur innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug im Einwohnermeldeamt der Zuzugsgemeinde anmelden. Die Gemeinde Wickede (Ruhr) wird dann automatisch von der Zuzugsgemeinde über Ihren Wegzug aus Wickede (Ruhr) informiert.
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Ummeldung
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Personalausweis oder Reisepass
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Wohnungsgeberbescheinigung
Es fallen keine Gebühren an.
Wer in Wickede (Ruhr) zuzieht oder innerhalb des Stadtgebietes umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden bzw. ummelden.
Abmeldung ins Inland
Wenn Sie aus Wickede (Ruhr) wegziehen und eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands beziehen, müssen Sie sich nicht in Wickede (Ruhr) abmelden. Sie müssen sich nur innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug im Einwohnermeldeamt der Zuzugsgemeinde anmelden. Die Gemeinde Wickede (Ruhr) wird dann automatisch von der Zuzugsgemeinde über Ihren Wegzug aus Wickede (Ruhr) informiert.
Abmeldung ins Ausland
Wenn Sie ins Ausland umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug bei der Gemeinde Wickede (Ruhr) abmelden. Alternativ können Sie sich bereits eine Woche vor Ihrem Wegzug ins Ausland im Bürgerbüro der Gemeinde Wickede (Ruhr) abmelden. Wichtig: Da in diesem Fall kein Hauptwohnsitz mehr in Deutschland begründet wird, muss der Bundespersonalausweis entsprechend geändert werden.
Ummeldung
Wenn Sie innerhalb von Wickede (Ruhr) umziehen, müssen Sie sich ebenfalls innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Wohnungsgeberbescheinigung
Bei der An-, Ab- oder Ummeldung müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug eine Bescheinigung Ihres Wohnungsgebers über Ihren Ein- oder Auszug vorlegen. Das Formular für den/die Wohnungsgeber/Wohnungsgeberin kann online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
Personalausweis oder Reisepass
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Wohnungsgeberbescheinigung
Es fallen keine Gebühren an.
Wer in Wickede (Ruhr) zuzieht oder innerhalb des Stadtgebietes umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden bzw. ummelden.
Abmeldung ins Inland
Wenn Sie aus Wickede (Ruhr) wegziehen und eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands beziehen, müssen Sie sich nicht in Wickede (Ruhr) abmelden. Sie müssen sich nur innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug im Einwohnermeldeamt der Zuzugsgemeinde anmelden. Die Gemeinde Wickede (Ruhr) wird dann automatisch von der Zuzugsgemeinde über Ihren Wegzug aus Wickede (Ruhr) informiert.
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Ummeldung
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- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
Petra
Bretthauer
Sachbearbeiterin
Bürgerbüro
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-123
- Fax
- 02377 915-180
- p.bretthauer@wickede.de
Jana
Meisterjahn
Sachbearbeiterin
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-122
- Fax
- 02377 915-180
- j.meisterjahn@wickede.de
Regis
Backs
Standesbeamtin, Sachbearbeiterin
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
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- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
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An-, Ab-, Ummeldung

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Wohnungsgeberbescheinigung
Bei der An-, Ab- oder Ummeldung müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug eine Bescheinigung Ihres Wohnungsgebers über Ihren Ein- oder Auszug vorlegen. Das Formular für den/die Wohnungsgeber/Wohnungsgeberin kann online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
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Kontakt
Frau Regis Backs
Standesbeamtin, Sachbearbeiterin- Standesamt
Bitte vereinbaren Sie für Standesamts-Angelegenheiten im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin.