Die Zentrale Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge des Landes NRW (ZUE) im ehemaligen Marienkrankenhaus Wickede-Wimbern kann ab 2024 auf verbindlicher Grundlage weiterhin und ausschließlich als ,,Schwerpunkteinrichtung für vulnerable Personengruppen“ betrieben werden. Mit ihren Unterschriften unter eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung besiegelten das jetzt Bürgermeister Martin Michalzik und die zuständige Dezernentin bei der Bezirksregierung Arnsberg, Frau Dr. Christina Schaefer.
Untergebracht werden können im ehemaligen Krankenhaus demzufolge auch über 2023 hinaus schwangere Frauen sowie allein reisende Frauen mit und ohne Kinder oder Personen, die auf Grund ihres Geschlechts oder ihrer geschlechtlichen Orientierung besondere Berücksichtigung benötigen, gehbehinderte Personen, Rollstuhlfahrer sowie schwerwiegend erkrankte Flüchtlinge. Die Vereinbarung legt eine Regelbelegung von 400 Plätzen fest und eine Auffangkapazität für besondere Bedarfe von 250 Plätzen. Die zusätzliche Kapazität gilt zeitlich begrenzt.
Der Gemeinderat hatte für die Übereinkunft im Juni den Weg frei gemacht, nachdem die Behörden das Dokument in mehreren Gesprächen vorbereitet und Vertreter der Bezirksregierung in Ausschüssen Rede und Antwort gestanden hatten. Auch Wimberns Ortsvorsteher Edmund Schmidt unterstreicht die gemeinsame Auffassung des Rates und die Erfahrungen in der Bürgerschaft, ,,das wir mit diesem Modell in Wimbern und in der Gesamtgemeinde bisher gute Erfahrungen gemacht haben und davon ausgehen können, dass sich das fortsetzt“. Frau Schaefer dankte bei der Unterzeichnung für sehr sachliche Gespräche und eine gute Übereinkunft, um miteinander an der großen Aufgabe Flüchtlingsbetreuung zu arbeiten. Das ehrenamtliche Engagement aus Wickedes Bürgerschaft für die Geflüchteten in der ZUE sei nach wie vor bemerkenswert.
Für den Gemeinderat war die besondere Widmung der Einrichtung maßgeblich für die Zustimmung. Die ZUE im ehemaligen Krankenhaus bleibt darüber hinaus einzige Landeseinrichtung für Geflüchtete auf dem Gebiet der Gemeinde.