Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025

Im Zuge der Grundsteuerreform werden die Städte und Gemeinden im Kreis Soest vielfach die Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien anheben müssen. Dies ist die Einschätzung der betroffenen Kämmerer, nachdem das Finanzministerium des Landes NRW am Mittwoch, 19. Juni 2024, die Eckwerte für eine aufkommensneutrale Grundsteuer an alle Kommunen im Land verschickt hat.

So müsste in Wickede (Ruhr) exemplarisch die Grundsteuer B von bisher 690 %-Punkte auf 954 %-Punkte angehoben werden, wie das Finanzministerium des Landes mitteilt. Ohne eine Anhebung auf diese Hebesätze, so die bittere Nachricht für einen Teil Bürgerinnen und Bürger, würden die Grundsteuereinnahmen der Kommunen so stark sinken, dass wichtige Leistungen eingeschränkt werden müssten. Aber nicht für alle erhöht sich durch die Anhebung der Hebesätze ihr Grundsteueranteil. Sollte der von der Finanzverwaltung mitgeteilte Messbetrag für das eigene Grundstück geringer sein als bisher, könnte es auch zu einer Verringerung kommen.

Hintergrund ist die laufende Reform der Grundsteuer. Es ist Konsens, dass die Grundsteuereinnahmen einer Kommune bei dieser Reform im Wesentlichen gleich bleiben sollen – dies wird als „Aufkommensneutralität“ bezeichnet. Allerdings führen die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Reform unter anderem dazu, dass der Wert von Grundstücken durch die Finanzverwaltung neu ermittelt wurde. Vielfach sind dabei die Werte von Wohngrundstücken gestiegen und die von Gewerbeimmobilien gesunken. Vor der Reform galt für beide Grundstücksarten derselbe Hebesatz der Grundsteuer B. Bliebe dies auch nach der Reform so, würden die Grundsteuerzahlbeträge für Wohnimmobilien steigen, die von Gewerbeimmobilien hingegen sinken, damit die Aufkommens-neutralität erreicht wird.

Die NRW-Landesregierung plant daher, es den Kommunen zu ermöglichen, zukünftig bei der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für Wohnimmobilien und für Gewerbeimmobilien festzulegen. Dadurch sollen nach Ansicht des Landes die Auswirkungen der Reform unter den Grundstücksarten ausgeglichen werden. Das NRW-Finanzministerium hat ebenfalls berechnet, welche differenzierten Hebesätze in den jeweiligen Kommunen gelten müssten. Am Mittwoch, 19. Juni, wurden den Kommunen die entsprechenden Zahlen mitgeteilt. Die eigenen Erwartungen der Kämmerer, dass die Hebesätze für Gewerbegrundstücke erheblich steigen müssten, hat sich dabei bestätigt. Dieses wird vor Ort zu erheblichen Diskussionen mit der heimischen Wirtschaft führen.

Die Kommunen im Kreis Soest bekräftigen vor diesem Hintergrund einhellig die Kritik der kommunalen Spitzenverbände in NRW am Vorgehen der Landesregierung. Das Land hätte frühzeitig eine landesweit geltende Regelung für die Differenzierung der Hebesätze treffen sollen, anstatt diese Differenzierung nun auf jede Kommune einzeln abzuschieben. Darüber hinaus schaffe die Regelung ein Einfallstor für Rechtsstreitigkeiten in den Kommunen.