Änderungen im Passrecht ab 01. Januar 2021

Zu Beginn des neuen Jahres 2021 treten neue Regelungen im Passrecht in Kraft.

Kinderreisepässe

Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen ist am 11.12.2020 in Kraft getreten. Ab dem 01.01.2021 können Kindereisepässe und deren Verlängerungen nur noch für die Gültigkeitsdauer von maximal 12 Monaten ausgestellt werden.

Personalausweis

Zusätzlich erhöht sich die Gebühr für den Personalausweis zum 01.01.2021 von 28,80 € auf 37,00 €. Ab dem 01.01.2021 fallen für das Einschalten der eID-Funktion, das Neusetzen PIN und die Entsperrung keine Gebühren mehr an.

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